§ 71 FGO
(1) Die Klageschrift ist dem Beklagten von Amts wegen zuzustellen. Zugleich mit der Zustellung der Klage ist der Beklagte aufzufordern, sich schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu äußern. Hierfür kann eine Frist gesetzt werden. § 277 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.
(2) Die beteiligte Finanzbehörde hat die den Streitfall betreffenden Akten nach Empfang der Klageschrift an das Gericht zu übermitteln.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 28.3.2001 I 442, 2262. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Rechtsprechung des BFH zu § 71 FGO
29 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 26.10.2016, X K 2/15BStBl/amtlich
1. Die Einschätzung, ob ein Verfahren Schwierigkeiten aufweist, obliegt dem Entschädigungsgericht, nicht dem Ausgangsgericht . 2. Eine Verzögerungsrüge allein verpflichtet das FG nicht, unverzüglich mit der Bearbeitung zu beginnen . 3. Eine Verzögerungsrüge…
- BFH, Urteil vom 25.11.2025, X R 20/24NV
1. NV: Reicht ein Steuerpflichtiger, gegen den Schätzungsbescheide ergangen sind, erst am Abend des letzten Tages der gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung gesetzten Ausschlussfrist den Gegenstand des Klageverfahrens betreffende Steuererklärungen…
- BFH, Urteil vom 23.10.2025, IV R 12/24NV
NV: Hat der Kläger in seiner Klage die angefochtenen Bescheide und die Einspruchsentscheidung benannt, aber nicht vorgelegt, darf das Finanzgericht die Klage nicht vor Beiziehung jedenfalls dieser Bescheide mit der Begründung als unzulässig abweisen, dass der…
- BFH, Urteil vom 10.07.2025, III R 25/24NV
NV: Reicht ein Steuerpflichtiger, gegen den Schätzungsbescheide ergangen sind, erst am Abend des letzten Tages der gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung gesetzten Ausschlussfrist den Gegenstand des Klageverfahrens betreffende Steuererklärungen…
- BFH, Beschluss vom 03.07.2025, VII B 46/24NV
1. NV: Die Mitwirkungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung) fordert von den Beteiligten, Beweisanträge nur zu bestimmten, substantiierten Tatsachenbehauptungen zu stellen. Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind…
- BFH, Beschluss vom 11.09.2024, XI B 18/24NV
Umfang des Akteneinsichtsrechts beim Finanzgericht - Die Entscheidung wurde nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt.
- BFH, Beschluss vom 08.02.2024, IX B 113/22NV
1. NV: Die Anwendungserweiterung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch § 2a Abs. 5 der Abgabenordnung gilt nur für das Besteuerungsverfahren nach der Abgabenordnung, nicht jedoch für das Verfahren vor den Finanzgerichten. 2. NV: Eine juristische…
- BFH, Beschluss vom 14.07.2022, IV B 66/21NV
NV: Der Begriff der "Prozessakten" i.S. von § 78 Abs. 2 und Abs. 3 FGO umfasst nicht nur die Gerichtsakte, sondern auch die dem Gericht vorgelegten Verwaltungsakten.
- BFH, Beschluss vom 30.05.2022, II B 55/21NV
NV: Ein Anspruch auf Akteneinsicht in die Verwaltungsakte besteht auch dann, wenn nach dem Wissen des FG diese Akte ausschließlich aus Dokumenten besteht, die der Antragsteller bereits kennt.
- BFH, Beschluss vom 30.05.2022, II B 56/21NV
NV: Ist ein Auskunftsanspruch streitig, gehört zu den den Streitfall betreffenden Akten derjenige Verwaltungsvorgang, der die behördliche Bearbeitung des Auskunftsanspruchs betrifft.
- BFH, Beschluss vom 09.12.2020, II S 11/20NV
NV: Eine Entscheidung des BFH darüber, ob die Verweigerung der Vorlage von Akten rechtmäßig ist, setzt voraus, dass das FG die Entscheidungserheblichkeit der fraglichen Akten geprüft und bejaht hat.
- BFH, Beschluss vom 16.04.2020, VII S 35/19NV
NV: Grundsätzlich ist es Sache des FG, im Rahmen der ihm obliegenden Sachverhaltsermittlung (§ 76 Abs. 1 FGO) zu entscheiden, welche Steuerakten zum Verfahren beigezogen werden sollen (Einschätzungsprärogative). Ausnahmsweise ist aber der BFH im sog.…
17 weitere Entscheidungen im Rechtsprechungsarchiv.
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