4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.07.2022 – IV B 66/21

Akteneinsicht in Gerichtsakte und Verwaltungsakte
ECLI: DE:BFH:2022:B.140722.IVB66.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Der Begriff der "Prozessakten" i.S. von § 78 Abs. 2 und Abs. 3 FGO umfasst nicht nur die Gerichtsakte, sondern auch die dem Gericht vorgelegten Verwaltungsakten.

Leitsatz

NV: Der Begriff der "Prozessakten" i.S. von § 78 Abs. 2 und Abs. 3 FGO umfasst nicht nur die Gerichtsakte, sondern auch die dem Gericht vorgelegten Verwaltungsakten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 30.09.2021 - 3 K 67/20 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 30. September 2021, Az: 3 K 67/20, Beschluss; vorgehend BFH, 25. August 2021, Az: IV B 72/20, Beschluss; vorgehend FG Hamburg, 2. November 2020, Az: 3 K 67/20, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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