5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.02.2014 – V B 39/13

Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Bundesamtes für Zentrale Dienste in Kindergeldsachen im Verfahren vor dem BFH

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der BFH prüft bei einer Entscheidung über eine Revision oder über eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht, ob das FG für seine Entscheidung örtlich zuständig war.

Leitsatz

  1. NV: Der BFH prüft bei einer Entscheidung über eine Revision oder über eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht, ob das FG für seine Entscheidung örtlich zuständig war.
  2. NV: Bei der Frage, ob durch einen längeren Auslandsaufenthalt ein volljähriges Kind seinen inländischen Wohnsitz aufgegeben oder beibehalten hat, handelt es sich um eine Einzelfallwürdigung, die sich abstrakt generellen Maßstäben entzieht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 21. Februar 2013, Az: 5 K 5276/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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