H 37 (Erhöhung von Vorauszahlungen) EStH
Aus dem amtlichen WortlautIm Fall der Erhöhung einer Vorauszahlung zum nächsten Vorauszahlungstermin des laufenden Kj. gilt die Monatsfrist des § 37 Abs. 4 Satz 2 nicht (BFH vom 22.08.1974 – IV R 86/74, BStBl II 1975 S. 15 und vom 25.06.1981 – IV R 241/80, BStBl II 1982 S. 105).
Amtlicher Wortlaut
Im Fall der Erhöhung einer Vorauszahlung zum nächsten Vorauszahlungstermin des laufenden Kj. gilt die Monatsfrist des § 37 Abs. 4 Satz 2 nicht (>BFH vom 22.08.1974 – IV R 86/74, BStBl II 1975 S. 15 und vom 25.06.1981 – IV R 241/80, BStBl II 1982 S. 105).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 37 EStG – Einkommensteuer-Vorauszahlung
(1) ¹Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. ²Die Einkommensteuer-Vorauszahlung entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahres begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht. (2) (weggefallen) (3) ¹Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid fest. ²Die Vorauszahlungen bemessen…
§ 37 EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 37 EStG
BFH-Rechtsprechung zu § 37 EStG
6 von 14 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 23.08.2023, X R 30/211. Das Finanzamt ist nach § 37 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --in Übereinstimmung mit dessen Zweck der Verstetigung des Steueraufkommens-- berechtigt, Vorauszahlungen über den laufenden Veranlagungszeitraum…
- BFH, Urteil vom 28.09.2021, VIII R 18/181. Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen neben der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Jahreseinkommensteuer desjenigen Veranlagungszeitraums, für den die…
- BFH, Urteil vom 10.11.2016, VI R 55/081. Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse muss auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Revisionsinstanz vorliegen, was vom BFH von Amts wegen zu prüfen ist. Ausnahmsweise kann die Prüfung des…
- BFH, Urteil vom 24.02.2015, VII R 27/141. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA entrichtete Beträge, die nicht aus freigegebenen Vermögen stammen, können gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG nur auf Steuerschulden angerechnet werden, die zu den…
- BFH, Urteil vom 22.11.2011, VIII R 11/091. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen zu leisten. Eine Ausnahme hiervon kommt insbesondere nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige geltend macht, der…
- BFH, Urteil vom 22.03.2011, VII R 42/10Vorauszahlungen eines Ehegatten aufgrund eines an beide Ehegatten gerichteten Vorauszahlungsbescheides dienen letztlich der Tilgung der zu erwartenden Steuerschulden beider Ehegatten, unabhängig davon, ob die Eheleute…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche