7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 22.03.2011 – VII R 42/10

Anrechnung der Vorauszahlungen eines Ehegatten auf die Steuerschulden beider Ehegatten vor Auszahlung eines verbleibenden Überschusses - Jahressteuerbescheid ersetzt einen Vorauszahlungsbescheid - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Erstattung der Vorauszahlungen - Erstattungsberechtigter i.S.d. § 37 Abs. 2 AO - Tilgungswille - Zweck der Vorauszahlung

Aus dem Leitsatz

Vorauszahlungen eines Ehegatten aufgrund eines an beide Ehegatten gerichteten Vorauszahlungsbescheides dienen letztlich der Tilgung der zu erwartenden Steuerschulden beider Ehegatten, unabhängig davon, ob die Eheleute später zusammen oder getrennt veranlagt werden. Sie sind deshalb zunächst auf die festgesetzten Steuern beider Ehegatten anzurechnen. Ein…

Leitsatz

Vorauszahlungen eines Ehegatten aufgrund eines an beide Ehegatten gerichteten Vorauszahlungsbescheides dienen letztlich der Tilgung der zu erwartenden Steuerschulden beider Ehegatten, unabhängig davon, ob die Eheleute später zusammen oder getrennt veranlagt werden. Sie sind deshalb zunächst auf die festgesetzten Steuern beider Ehegatten anzurechnen. Ein verbleibender Rest ist nach Kopfteilen an die Ehegatten auszukehren (Fortentwicklung der Rechtsprechung) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 27. April 2010, Az: 1 K 3389/07, Urteil

Zitierte Normen

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Prüfungsrelevanz

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