8. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 22.11.2011 – VIII R 11/09

Einkommensteuer-Vorauszahlungen - gleichmäßige Verteilung - Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Aus dem Leitsatz

1. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen zu leisten. Eine Ausnahme hiervon kommt insbesondere nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige geltend macht, der Gewinn des laufenden Veranlagungszeitraums entstehe nicht gleichmäßig.

Leitsatz

  1. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen zu leisten. Eine Ausnahme hiervon kommt insbesondere nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige geltend macht, der Gewinn des laufenden Veranlagungszeitraums entstehe nicht gleichmäßig.
  2. Das geltende Vorauszahlungssystem ist verfassungsgemäß.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 24. Juli 2008, Az: 5 K 1521/08, Urteil

Zitierte Normen

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