BFH, Beschluss vom 22.02.2017 – III B 113/16
Aus dem Leitsatz
NV: Die Rechtsfrage, ob die Nichtrückzahlung einer freiwilligen Vorauszahlung zur Einkommensteuer einer wirksamen Steuerfestsetzung gleichsteht, ist nicht hinreichend dargelegt, wenn eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, der Rechtsprechung und dem Fachschrifttum fehlt.
Leitsatz
NV: Die Rechtsfrage, ob die Nichtrückzahlung einer freiwilligen Vorauszahlung zur Einkommensteuer einer wirksamen Steuerfestsetzung gleichsteht, ist nicht hinreichend dargelegt, wenn eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, der Rechtsprechung und dem Fachschrifttum fehlt.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 6. Juni 2016 4 K 1510/15 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Nürnberg, 6. Juni 2016, Az: 4 K 1510/15, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 37 EStGEinkommensteuer-Vorauszahlung
- § 233a AOVerzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGORevision
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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