H 10.5 (Lebensversicherung (Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005)) EStH
Aus dem amtlichen Wortlaut– Allgemeines/Grundsätze – BMF vom 22.08.2002 (BStBl I S. 827) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 01.10.2009 (BStBl I S. 1188), letztmals abgedruckt im Anhang 22 I EStH 2020 – Auszug aus dem 2002 in der am 31.12.2004 geltenden Fassung, letztmals abgedruckt im…
Amtlicher Wortlaut
– Allgemeines/Grundsätze
– >BMF vom 22.08.2002 (BStBl I S. 827) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 01.10.2009 (BStBl I S. 1188), letztmals abgedruckt im Anhang 22 I EStH 2020
– >Auszug aus dem 2002 in der am 31.12.2004 geltenden Fassung, letztmals abgedruckt im Anhang 22 IV EStH 2020
– >Verzeichnis der ausländischen Versicherungsunternehmen, denen die Erlaubnis zum Betrieb eines nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 a. F. begünstigten Versicherungszweigs im Inland erteilt ist – Stand: 01.01.2004 – letztmals abgedruckt im Anhang 22 V EStH 2019
– Beiträge zu Lebensversicherungen mit Teilleistungen auf den Erlebensfall vor Ablauf der Mindestvertragsdauer von zwölf Jahren sind auch nicht teilweise als Sonderausgaben abziehbar (>BFH vom 27.10.1987 – IX R 1/83, BStBl II 1988 S. 132).
– Einsatz von Lebensversicherungen zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen >BMF vom 15.06.2000 (BStBl I S. 1118) und vom 16.07.2012 (BStBl I S. 686), letztmals abgedruckt im Anhang 22 II und III EStH 2020
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 10 EStG – Sonderausgaben
(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden: 1. (weggefallen) 1a. (weggefallen) 1b. (weggefallen) 2. a) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen; b) Beiträge des Steuerpflichtigen aa) zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer…
§ 10 EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 10 EStG
20 von 64 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.
- R 10.1 EStR – Sonderausgaben (Allgemeines)EStH
- R 10.2 EStR – Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden EhegattenEStH
- R 10.3 EStR – VersorgungsleistungenEStH
- R 10.3a EStR – VersorgungsausgleichEStH
- R 10.4 EStR – Vorsorgeaufwendungen (Allgemeines)EStH
- R 10.5 EStR – VersicherungsbeiträgeEStH
- R 10.6 EStR – Nachversteuerung von VersicherungsbeiträgenEStH
- R 10.7 EStR – Kirchensteuern und KirchenbeiträgeEStH
- R 10.8 EStR – KinderbetreuungskostenEStH
- R 10.9 EStR – Aufwendungen für die BerufsausbildungEStH
- R 10.10 EStR – SchulgeldEStH
- R 10.11 EStR – Kürzung des Vorwegabzugs bei der GünstigerprüfungEStH
- H 10.1 (Abkürzung des Zahlungsweges) EStH – Abkürzung des ZahlungswegesEStH
- H 10.1 (Abzugshöhe/Abzugszeitpunkt) EStH – Abzugshöhe/AbzugszeitpunktEStH
- H 10.1 (Erstattungsüberhänge) EStH – ErstattungsüberhängeEStH
- H 10.2 (Allgemeines) EStH – AllgemeinesEStH
- H 10.2 (Erbe) EStH – ErbeEStH
- H 10.2 (Nicht unbeschränkt steuerpflichtiger Empfänger) EStH – Nicht unbeschränkt steuerpflichtiger EmpfängerEStH
- H 10.2 (Rechtsanwaltskosten) EStH – RechtsanwaltskostenEStH
- H 10.2 (Unterhaltsleistungen) EStH – UnterhaltsleistungenEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 10 EStG
6 von 259 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 18.06.2026, III R 2/241. Die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrags auf den anderen Elternteil gemäß § 32 Abs. 6 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes trägt der durch…
- BFH, Urteil vom 03.06.2026, X R 27/231. Leisten Eltern für den Schulbesuch ihres Kindes Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, handelt es sich um Schulgeld im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes…
- BFH, Urteil vom 27.11.2025, III R 8/23Der Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt (vgl. bereits…
- BFH, Urteil vom 24.07.2025, X R 10/201. Der Sonderausgabenabzug von Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung gedeckten Kosten wegen dauernder…
- BFH, Urteil vom 23.01.2025, III R 33/24 (III R 50/17), III R 33/24, III R 50/171. Kosten, die --wie Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten-- ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen, werden nicht von der…
- BFH, Urteil vom 27.11.2024, X R 25/221. Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche