R 10.9 EStR
Aus dem amtlichen Wortlaut(1) ¹Erhält der Stpfl. zur unmittelbaren Förderung seiner Ausbildung steuerfreie Bezüge, mit denen Aufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abgegolten werden, entfällt insoweit der Sonderausgabenabzug. ²Das gilt auch dann, wenn die zweckgebundenen steuerfreien Bezüge erst…
Amtlicher Wortlaut
(1) ¹Erhält der Stpfl. zur unmittelbaren Förderung seiner Ausbildung steuerfreie Bezüge, mit denen Aufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abgegolten werden, entfällt insoweit der Sonderausgabenabzug. ²Das gilt auch dann, wenn die zweckgebundenen steuerfreien Bezüge erst nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres gezahlt werden. ³Zur Vereinfachung ist eine Kürzung der für den Sonderausgabenabzug in Betracht kommenden Aufwendungen nur dann vorzunehmen, wenn die steuerfreien Bezüge ausschließlich zur Bestreitung der in § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bezeichneten Aufwendungen bestimmt sind. ⁴Gelten die steuerfreien Bezüge dagegen ausschließlich oder teilweise Aufwendungen für den Lebensunterhalt ab – ausgenommen solche für auswärtige Unterbringung –, z. B. Berufsausbildungsbeihilfen nach § 59 SGB III, Leistungen nach den §§ 12 und 13 BAföG, sind die als Sonderausgaben geltend gemachten Berufsausbildungsaufwendungen nicht zu kürzen.
Nachlaufende Studiengebühren
(2) Staatlich gestundete Studienbeiträge, die erst nach Abschluss des Studiums gezahlt werden (sog. nachlaufende Studiengebühren), sind nach den allgemeinen Grundsätzen des § 11 Abs. 2 EStG im Jahr der Zahlung der gestundeten Beiträge und somit auch nach Abschluss der Berufsausbildung als Sonderausgaben abziehbar.
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 10 EStG – Sonderausgaben
(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden: 1. (weggefallen) 1a. (weggefallen) 1b. (weggefallen) 2. a) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen; b) Beiträge des Steuerpflichtigen aa) zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer…
§ 10 EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 10 EStG
20 von 64 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.
- R 10.1 EStR – Sonderausgaben (Allgemeines)EStH
- R 10.2 EStR – Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden EhegattenEStH
- R 10.3 EStR – VersorgungsleistungenEStH
- R 10.3a EStR – VersorgungsausgleichEStH
- R 10.4 EStR – Vorsorgeaufwendungen (Allgemeines)EStH
- R 10.5 EStR – VersicherungsbeiträgeEStH
- R 10.6 EStR – Nachversteuerung von VersicherungsbeiträgenEStH
- R 10.7 EStR – Kirchensteuern und KirchenbeiträgeEStH
- R 10.8 EStR – KinderbetreuungskostenEStH
- R 10.10 EStR – SchulgeldEStH
- R 10.11 EStR – Kürzung des Vorwegabzugs bei der GünstigerprüfungEStH
- H 10.1 (Abkürzung des Zahlungsweges) EStH – Abkürzung des ZahlungswegesEStH
- H 10.1 (Abzugshöhe/Abzugszeitpunkt) EStH – Abzugshöhe/AbzugszeitpunktEStH
- H 10.1 (Erstattungsüberhänge) EStH – ErstattungsüberhängeEStH
- H 10.2 (Allgemeines) EStH – AllgemeinesEStH
- H 10.2 (Erbe) EStH – ErbeEStH
- H 10.2 (Nicht unbeschränkt steuerpflichtiger Empfänger) EStH – Nicht unbeschränkt steuerpflichtiger EmpfängerEStH
- H 10.2 (Rechtsanwaltskosten) EStH – RechtsanwaltskostenEStH
- H 10.2 (Unterhaltsleistungen) EStH – UnterhaltsleistungenEStH
- H 10.2 (Wohnungsüberlassung) EStH – WohnungsüberlassungEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 10 EStG
6 von 259 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 18.06.2026, III R 2/241. Die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrags auf den anderen Elternteil gemäß § 32 Abs. 6 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes trägt der durch…
- BFH, Urteil vom 03.06.2026, X R 27/231. Leisten Eltern für den Schulbesuch ihres Kindes Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, handelt es sich um Schulgeld im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes…
- BFH, Urteil vom 27.11.2025, III R 8/23Der Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt (vgl. bereits…
- BFH, Urteil vom 24.07.2025, X R 10/201. Der Sonderausgabenabzug von Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung gedeckten Kosten wegen dauernder…
- BFH, Urteil vom 23.01.2025, III R 33/24 (III R 50/17), III R 33/24, III R 50/171. Kosten, die --wie Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten-- ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen, werden nicht von der…
- BFH, Urteil vom 27.11.2024, X R 25/221. Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche