R 10.10 EStR
Aus dem amtlichen WortlautKind als Vertragspartner (1) ¹Schulgeldzahlungen eines Stpfl. sind bei diesem auch dann nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG abziehbar, wenn dessen unterhaltsberechtigtes Kind selbst Vertragspartner der Schule ist. ²Hat der Stpfl. für das sich in der Ausbildung befindende Kind einen…
Amtlicher Wortlaut
Kind als Vertragspartner
(1) ¹Schulgeldzahlungen eines Stpfl. sind bei diesem auch dann nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG abziehbar, wenn dessen unterhaltsberechtigtes Kind selbst Vertragspartner der Schule ist. ²Hat der Stpfl. für das sich in der Ausbildung befindende Kind einen Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder auf Kindergeld, ist davon auszugehen, dass die erforderliche Unterhaltsberechtigung des Kindes besteht.
Schulbesuche im Ausland
(2) ¹Zu den nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG abziehbaren Sonderausgaben gehören u. a. Schulgeldzahlungen für den Besuch einer im EU-/EWR-Raum belegenen Bildungsstätte, wenn der Besuch mit dem „International Baccalaureate“ (Internationales Abitur) abschließen soll. ²Für die Anerkennung mehrjähriger Auslandsschulbesuche ist die Vorlage einer einmaligen Prognoseentscheidung der im Einzelfall zuständigen Behörde (z. B. Zeugnisanerkennungsstelle) ausreichend.
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 10 EStG – Sonderausgaben
(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden: 1. (weggefallen) 1a. (weggefallen) 1b. (weggefallen) 2. a) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen; b) Beiträge des Steuerpflichtigen aa) zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer…
§ 10 EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 10 EStG
20 von 64 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.
- R 10.1 EStR – Sonderausgaben (Allgemeines)EStH
- R 10.2 EStR – Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden EhegattenEStH
- R 10.3 EStR – VersorgungsleistungenEStH
- R 10.3a EStR – VersorgungsausgleichEStH
- R 10.4 EStR – Vorsorgeaufwendungen (Allgemeines)EStH
- R 10.5 EStR – VersicherungsbeiträgeEStH
- R 10.6 EStR – Nachversteuerung von VersicherungsbeiträgenEStH
- R 10.7 EStR – Kirchensteuern und KirchenbeiträgeEStH
- R 10.8 EStR – KinderbetreuungskostenEStH
- R 10.9 EStR – Aufwendungen für die BerufsausbildungEStH
- R 10.11 EStR – Kürzung des Vorwegabzugs bei der GünstigerprüfungEStH
- H 10.1 (Abkürzung des Zahlungsweges) EStH – Abkürzung des ZahlungswegesEStH
- H 10.1 (Abzugshöhe/Abzugszeitpunkt) EStH – Abzugshöhe/AbzugszeitpunktEStH
- H 10.1 (Erstattungsüberhänge) EStH – ErstattungsüberhängeEStH
- H 10.2 (Allgemeines) EStH – AllgemeinesEStH
- H 10.2 (Erbe) EStH – ErbeEStH
- H 10.2 (Nicht unbeschränkt steuerpflichtiger Empfänger) EStH – Nicht unbeschränkt steuerpflichtiger EmpfängerEStH
- H 10.2 (Rechtsanwaltskosten) EStH – RechtsanwaltskostenEStH
- H 10.2 (Unterhaltsleistungen) EStH – UnterhaltsleistungenEStH
- H 10.2 (Wohnungsüberlassung) EStH – WohnungsüberlassungEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 10 EStG
6 von 259 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 18.06.2026, III R 2/241. Die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrags auf den anderen Elternteil gemäß § 32 Abs. 6 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes trägt der durch…
- BFH, Urteil vom 03.06.2026, X R 27/231. Leisten Eltern für den Schulbesuch ihres Kindes Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, handelt es sich um Schulgeld im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes…
- BFH, Urteil vom 27.11.2025, III R 8/23Der Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt (vgl. bereits…
- BFH, Urteil vom 24.07.2025, X R 10/201. Der Sonderausgabenabzug von Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung gedeckten Kosten wegen dauernder…
- BFH, Urteil vom 23.01.2025, III R 33/24 (III R 50/17), III R 33/24, III R 50/171. Kosten, die --wie Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten-- ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen, werden nicht von der…
- BFH, Urteil vom 27.11.2024, X R 25/221. Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche