1. SenatNV

BFH, Urteil vom 15.11.2011 – I R 96/10

Grenzen revisionsrechtlicher Überprüfung - Aktivierung von USt-Erstattungsansprüchen - Realisationsprinzip - Aufnahme eines aufgrund der Insolvenzeröffnung unterbrochenen Klageverfahrens durch das FA

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein Anfechtungsantrag, der nicht Gegenstand des Klageverfahrens war, kann auch nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens sein. Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter nach Wiederaufnahme des Verfahrens durch das FA den Anfechtungsantrag (Antrag auf geänderte Steuerfestsetzung) erst im Revisionsverfahren stellt.

Leitsatz

  1. NV: Ein Anfechtungsantrag, der nicht Gegenstand des Klageverfahrens war, kann auch nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens sein. Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter nach Wiederaufnahme des Verfahrens durch das FA den Anfechtungsantrag (Antrag auf geänderte Steuerfestsetzung) erst im Revisionsverfahren stellt.
  2. NV: Auch Steuererstattungsansprüche können erst dann in der Bilanz ausgewiesen werden, wenn sie einen durchsetzbaren gegenwärtigen Vermögenswert verkörpern. Hiervon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn das FA vor Ablauf des Wirschaftsjahres zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, dass es die Steuererstattungsansprüche (hier: betreffend USt) erfüllen wird.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 21. September 2010, Az: 6 K 1271/08 K, Urteil

Zitierte Normen

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