R 11 EStR
Aus dem amtlichen Wortlaut¹Die Vereinnahmung durch einen Bevollmächtigten reicht für die Annahme des Zuflusses beim Stpfl. aus. ²Daher sind Honorare von Privatpatienten, die ein Arzt durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle einziehen lässt, dem Arzt bereits mit dem Eingang bei dieser Stelle…
Amtlicher Wortlaut
¹Die Vereinnahmung durch einen Bevollmächtigten reicht für die Annahme des Zuflusses beim Stpfl. aus. ²Daher sind Honorare von Privatpatienten, die ein Arzt durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle einziehen lässt, dem Arzt bereits mit dem Eingang bei dieser Stelle zugeflossen.
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 11 EStG – Vereinnahmung und Verausgabung
(1) ¹Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. ²Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. ³Der Steuerpflichtige kann Einnahmen, die auf einer Nutzungsüberlassung im Sinne des Absatzes 2 Satz 3 beruhen, insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird. ⁴Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gilt §…
§ 11 EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 11 EStG
20 von 31 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.
- H 11 (Leasing-Sonderzahlung) EStH – Leasing-SonderzahlungEStH
- H 11 (Novation) EStH – NovationEStH
- H 11 (Nutzungsrechte) EStH – NutzungsrechteEStH
- H 11 (Nutzungsüberlassung i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 3) EStH – Nutzungsüberlassung i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 3EStH
- H 11 (Pachtzahlungen in der Land‑ und Forstwirtschaft) EStH – Pachtzahlungen in der Land‑ und ForstwirtschaftEStH
- H 11 (Provisionen) EStH – ProvisionenEStH
- H 11 (Scheck) EStH – ScheckEStH
- H 11 (Schneeballsystem) EStH – SchneeballsystemEStH
- H 11 (Sperrkonto) EStH – SperrkontoEStH
- H 11 (Stille Gesellschaft) EStH – Stille GesellschaftEStH
- H 11 (Stundung) EStH – StundungEStH
- H 11 (Überweisung) EStH – ÜberweisungEStH
- H 11 (Umsatzsteuervorauszahlungen/‑erstattungen) EStH – Umsatzsteuervorauszahlungen/‑erstattungenEStH
- H 11 (Verrechnung) EStH – VerrechnungEStH
- H 11 (Wechsel) EStH – WechselEStH
- H 11 (Werbungskosten bei sonstigen Einkünften) EStH – Werbungskosten bei sonstigen EinkünftenEStH
- H 11 (Wirtschaftsjahr) EStH – WirtschaftsjahrEStH
- H 11 (Allgemeines) LStH – AllgemeinesLStH
- H 11 (Rückzahlung von Arbeitslohn) LStH – Rückzahlung von ArbeitslohnLStH
- H 11 (Zufluss von Arbeitslohn) LStH – Zufluss von ArbeitslohnLStH
BFH-Rechtsprechung zu § 11 EStG
6 von 173 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 03.03.2026, VIII R 12/24Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung --InsO-- i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO a.F., heute: § 295a…
- BFH, Urteil vom 22.01.2026, VI R 24/23Die Auszahlung des angesparten Guthabens aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO führt nicht zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Insoweit liegt lediglich eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung…
- BFH, Urteil vom 16.12.2025, VIII R 4/251. Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) für die Monate April, Mai und Juni 2020 ist eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme. 2. Wird ein Bewilligungsbescheid für…
- BFH, Urteil vom 17.09.2025, VIII R 30/23Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum…
- BFH, Urteil vom 21.11.2024, VI R 9/221. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der…
- BFH, Urteil vom 13.08.2024, IX R 31/23Der Abschluss einer energetischen Maßnahme im Sinne des § 35c des Einkommensteuergesetzes liegt nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des…
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- 1Prüferfrage · eigene Seite
Wie ermitteln Sie den Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft bei einer vermieteten Immobilie?
- Veräußerungspreis abzüglich AK/HK und Werbungskosten (§ 23 Abs. 3 S. 1 EStG).
- AK/HK mindern sich um tatsächlich abgezogene AfA, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen (§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG).
- Werbungskosten sind insbesondere Veräußerungskosten wie Makler- und Notarkosten des Verkaufs (H 23 (Werbungskosten) EStH).
- Erfassung im VZ des Zuflusses des Veräußerungspreises (§ 11 Abs. 1 EStG).
Typische Nachfrage: Warum wird nicht in Anspruch genommene AfA nicht gekürzt?
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche