9. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 13.08.2024 – IX R 31/23

Energetische Maßnahme gemäß § 35c EStG und Ratenzahlung
ECLI: DE:BFH:2024:U.130824.IXR31.23.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Der Abschluss einer energetischen Maßnahme im Sinne des § 35c des Einkommensteuergesetzes liegt nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Erbringers der Leistung vor.

Leitsatz

Der Abschluss einer energetischen Maßnahme im Sinne des § 35c des Einkommensteuergesetzes liegt nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Erbringers der Leistung vor.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 08.12.2023 - 8 K 1534/23 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 8. Dezember 2023, Az: 8 K 1534/23, Urteil; nachgehend FG München, 15. November 2024, Az: 8 K 1534/23, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 11 Abs. 2 EStGVereinnahmung und Verausgabung
  • § 35a Abs. 3 EStGSteuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • § 35c Abs. 4 Nr. 2 EStGSteuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
  • § 364 Abs. 1 BGBAnnahme an Erfüllungs statt
  • § 35c Abs. 1 EStGSteuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
  • § 35c Abs. 3 S. 2 EStGSteuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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