Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 33b (Neben den Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigende Aufwendungen) EStH

Neben den Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigende AufwendungenHinweis der Finanzverwaltung zu § 33b EStG – Fassung 2025.

Aus dem amtlichen WortlautFolgende Aufwendungen können neben den Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 berücksichtigt werden: – Operationskosten, Kosten für Heilbehandlungen, Arznei‑ und Arztkosten R 33b Abs. 1 EStR, – Kfz-Kosten § 33 Abs. 2a und R 33b…

Amtlicher Wortlaut

Folgende Aufwendungen können neben den Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 berücksichtigt werden:

– Operationskosten, Kosten für Heilbehandlungen, Arznei‑ und Arztkosten >R 33b Abs. 1 EStR,

– Kfz-Kosten >§ 33 Abs. 2a und R 33b Abs. 1 Satz 4 EStR,

– Führerscheinkosten für ein schwer geh‑ und stehbehindertes Kind >BFH vom 26.03.1993 – III R 9/92 (BStBl II S. 749),

– Kosten für eine Heilkur >BFH vom 11.12.1987 – III R 95/85 (BStBl II 1988 S. 275), H 33.1-33.4 (Kur) und R 33.4 Abs. 1 und 3,

– Schulgeld für den Privatschulbesuch des Kindes mit Behinderungen >H 33.1-33.4 (Schulbesuch) und R 33.4 Abs. 2 sowie

– Kosten für die behindertengerechte Ausgestaltung des eigenen Wohnhauses >R 33.4 Abs. 5 und H 33.1-33.4 (Behindertengerechte Ausstattung).

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

(1) ¹Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können Menschen mit Behinderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag nach Absatz 3 geltend machen (Behinderten-Pauschbetrag). ²Das Wahlrecht kann für die genannten Aufwendungen im jeweiligen Veranlagungszeitraum nur einheitlich ausgeübt werden. (2) Einen Pauschbetrag erhalten Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 20 festgestellt ist…

§ 33b EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 33b EStG

BFH-Rechtsprechung zu § 33b EStG

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