Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 15a (Allgemeines) EStH

AllgemeinesHinweis der Finanzverwaltung zu § 15a EStG – Fassung 2025.

Aus dem amtlichen WortlautDie Frage der Zurechnung von Einkünften wird durch die Regelung des § 15a Abs. 1 bis 4 nicht berührt. Verlustanteile, die der Kommanditist nach § 15a Abs. 1 Satz 1 nicht ausgleichen oder abziehen darf, werden diesem nach Maßgabe der vom BFH für die Zurechnung von Einkünften…

Amtlicher Wortlaut

Die Frage der Zurechnung von Einkünften wird durch die Regelung des § 15a Abs. 1 bis 4 nicht berührt. Verlustanteile, die der Kommanditist nach § 15a Abs. 1 Satz 1 nicht ausgleichen oder abziehen darf, werden diesem nach Maßgabe der vom BFH für die Zurechnung von Einkünften entwickelten Grundsätze zugerechnet (>BFH vom 10.11.1980 – GrS 1/79, BStBl II 1981 S. 164, vom 19.03.1981 – IV R 42/75, BStBl II S. 570, vom 26.03.1981 – IV R 134/78, BStBl II S. 572, vom 05.05.1981 – VIII B 26/80, BStBl II S. 574, vom 26.05.1981 – IV R 17/81, BStBl II S. 668 und IV R 47/78, BStBl II S. 795 und vom 22.01.1985 – VIII R 43/84, BStBl II 1986 S. 136). Daher mindern diese Verlustanteile auch die Gewinne, die dem Kommanditisten in späteren Wj. aus seiner Beteiligung an der KG zuzurechnen sind.

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 15a EStG – Verluste bei beschränkter Haftung

(1) ¹Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; er darf insoweit auch nicht nach § 10d abgezogen werden. ²Haftet der Kommanditist am Bilanzstichtag den Gläubigern der Gesellschaft auf Grund des § 171 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, so können abweichend von Satz 1 Verluste des Kommanditisten bis zur Höhe des Betrags, um den die im Handelsregister…

§ 15a EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 15a EStG

20 von 22 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.

Alle 22 Abschnitte zu § 15a EStG im Inhaltsverzeichnis →

BFH-Rechtsprechung zu § 15a EStG

6 von 43 zugeordneten Entscheidungen.

Prüfungsthemen zu dieser Norm

Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat