BFH, Urteil vom 26.02.2026 – IV R 27/23
Aus dem Leitsatz
Die Behandlung sogenannter vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes ist verfassungsgemäß.
Leitsatz
Die Behandlung sogenannter vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes ist verfassungsgemäß.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 09.03.2023 - 15 K 1435/20 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 9. März 2023, Az: 15 K 1435/20, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 3 Abs. 1 GG
- § 15a Abs. 1a EStGVerluste bei beschränkter Haftung
- § 15a Abs. 1 S. 1 EStGVerluste bei beschränkter Haftung
- § 15a Abs. 1 S. 2 EStGVerluste bei beschränkter Haftung
- § 15a Abs. 2 S. 2 EStGVerluste bei beschränkter Haftung
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 15a EStG
- BFH IV R 28/22 vom 12.06.2025amtlichKorrespondierende Bilanzierung und Wertberichtigung von Darlehensforderungen im Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufgabe einer gewerblich geprägten PersonengesellschaftDer Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die KG vor deren…
- BFH X R 5/22 vom 19.03.2025amtlichEinbringungsgeborene Anteile und verrechenbare Verluste1. Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes vom 01.01.1995…
- BFH XI R 2/23 vom 19.03.2025amtlichZur Verlustnutzung nach Beendigung einer zweigliedrigen KG durch Anwachsung auf eine GmbH1. Wächst eine KG auf den einzig verbleibenden Kommanditisten in der Rechtsform einer GmbH an, so ist der zum Beendigungszeitpunkt festgestellte verrechenbare…
- BFH IV R 11/22 vom 16.01.2025amtlichZur Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 EStGEine Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes scheidet nicht nur aus, soweit auf Grund einer Entnahme eine Außenhaftung des…
- BFH IV R 28/23 vom 16.01.2025amtlichZur Auswirkung der Hinzurechnung gemäß § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Höhe des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG und zum Begriff des Kapitalkontos im Sinne des § 15a EStG1. Die außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) lässt das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten im Sinne…
- BFH IV R 24/22 vom 12.12.2024amtlichAuswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG auf die Ermittlung des Kapitalkontos nach § 15a EStG bei der übernehmenden PersonengesellschaftDie gesellschafterbezogene und rechtsträgerübergreifende Übertragung stiller Reserven nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) führt durch die…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche