BFH, Beschluss vom 24.05.2012 – IV B 35/11
Aus dem Leitsatz
1. NV: Eine zur Zulassung der Revision führende Divergenz zum BFH-Urteil vom 14. März 2007 XI R 15/05 (BFHE 217, 438, BStBl II 2007, 924) liegt nicht vor, wenn das Finanzgericht sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob die Bestellung der Kommanditisten einer gewerblich geprägten Personengesellschaft zu Liquidatoren zur Beendigung der gewerblichen…
Leitsatz
- NV: Eine zur Zulassung der Revision führende Divergenz zum BFH-Urteil vom 14. März 2007 XI R 15/05 (BFHE 217, 438, BStBl II 2007, 924) liegt nicht vor, wenn das Finanzgericht sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob die Bestellung der Kommanditisten einer gewerblich geprägten Personengesellschaft zu Liquidatoren zur Beendigung der gewerblichen Prägung und damit gewerbesteuerrechtlich zur Betriebsaufgabe geführt hat.
- NV: Darin liegt jedenfalls dann auch kein qualifizierter Rechtsfehler, wenn weder der Beschwerdeführer diesen Gesichtspunkt bis zu Ergehen der angefochtenen Entscheidung geltend gemacht hat, noch die Bestellung der Liquidatoren in dem Erhebungszeitraum, über den das Finanzgericht zu entscheiden hatte, wirksam geworden ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 19. Januar 2011, Az: 7 K 4997/06, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGORevision
- § 7 GewStGGewerbeertrag
- § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStGEinkünfte aus Gewerbebetrieb
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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