§ 103 FGO
Das Urteil kann nur von den Richtern und ehrenamtlichen Richtern gefällt werden, die an der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung teilgenommen haben.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 28.3.2001 I 442, 2262. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Rechtsprechung des BFH zu § 103 FGO
11 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 18.05.2017, III R 20/14BStBl/amtlich
1. Ein Betrieb, der das im Steinbruch frisch abgebaute Gestein durch Brechen, Sieben, Trennen und Mischen zu Schüttgütern (Schotter) aufbereitet, ist nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen; dies gilt auch dann, wenn Sand und Wasser beigemischt werden.…
- BFH, Beschluss vom 11.06.2026, VII B 69/25NV
1. NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) ist jedenfalls dann nicht verletzt, wenn die mündliche Verhandlung erst nach der Verkündung des Urteils geschlossen wird, das Gericht…
- BFH, Beschluss vom 22.03.2023, II B 26/22NV
1. NV: Wurde eine mündliche Verhandlung nicht nur unterbrochen, sondern vertagt, hat das Gericht in der für die letzte mündliche Verhandlung maßgebenden Besetzung zu entscheiden. 2. NV: Die Beachtung der für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten…
- BFH, Beschluss vom 22.05.2019, IV B 11/18NV
1. NV: Es liegt kein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 2 Alternative 1 FGO vor, wenn bei der Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage ein Richter mitwirkt, der bereits an dem der Nichtigkeitsklage vorangegangenen Urteil mitgewirkt hat. Die FGO und die ZPO…
- BFH, Beschluss vom 18.04.2017, III B 76/16NV
1. NV: Wird die mündliche Verhandlung nach einer Zeugeneinvernahme vertagt, so ist ein Wechsel der ehrenamtlichen Richter unschädlich, wenn diese im nächsten Termin durch Verlesung der protokollierten Zeugenaussage Kenntnis vom Ergebnis der Beweisaufnahme…
- BFH, Urteil vom 15.04.2015, VIII R 1/13NV
Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren nach bereits eingeleitetem Strafverfahren - Beweiskraft eines unangefochtenen Protokolls über die mündliche Verhandlung - Unbegründete…
- BFH, Beschluss vom 28.08.2012, VII B 181/11NV
1. NV: Das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ist nicht verletzt, wenn nach Durchführung der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter ein Richterwechsel stattfindet und der nunmehr zuständige Richter das Ergebnis der Beweiserhebung seiner Entscheidung…
- BFH, Beschluss vom 12.05.2011, IX B 121/10NV
1. NV: Rechtssachen zur Eigenheimzulage haben nur noch ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung . 2. NV: Als unzutreffend behauptete Würdigungen und Wertungen des FG beinhalten keine greifbare Gesetzwidrigkeit oder Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung…
- BFH, Beschluss vom 03.12.2010, V B 57/10NV
NV: Liegen zwischen dem Tag der mündlichen Verhandlung und einem späteren Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung mehr vier Monate, liegt keine Unterbrechung der mündlichen Verhandlung, sondern die Bestimmung eines neuen Termins vor.
- BFH, Beschluss vom 20.08.2010, IX B 41/10NV
1. NV: Die Festsetzungsfrist wird bei Eheleuten auch dann wegen Steuerhinterziehung (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO) verlängert, wenn (nur) einem der zusammenveranlagten Ehegatten eine Steuerhinterziehung vorzuwerfen ist. 2. NV: Nach der Systematik des EStG und…
- BFH, Beschluss vom 13.01.2010, I B 83/09NV
1. NV: Finden in einem Rechtsstreit mehrere mündliche Verhandlungen an verschiedenen Terminstagen statt, sind diejenigen Richter zur Entscheidung berufen, die an der letzten Verhandlung teilgenommen haben . 2. NV: Wird eine mündliche Verhandlung unter…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche