9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.05.2011 – IX B 121/10

Darlegung von Zulassungsgründen: Zur grundsätzlichen Bedeutung der Eigenheimzulage - Greifbare Gesetzwidrigkeit - Überraschungsentscheidung bei Einigungsvorschlag des FG - Wechsel in der Besetzung des Gerichts

Aus dem Leitsatz

1. NV: Rechtssachen zur Eigenheimzulage haben nur noch ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung .

Leitsatz

  1. NV: Rechtssachen zur Eigenheimzulage haben nur noch ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung .
  2. NV: Als unzutreffend behauptete Würdigungen und Wertungen des FG beinhalten keine greifbare Gesetzwidrigkeit oder Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung .
  3. NV: Eine von der Rechtsauffassung der Kläger abweichende tatrichterliche Würdigung streitentscheidender Sachverhaltsaspekte begründet auch dann keine Überraschungsentscheidung, wenn ein der Streitbeilegung dienender Einigungsvorschlag, den die Beteiligten ablehnen, den Interessen beider Streitparteien hätte dienen können .
  4. NV: Ein unzulässiger Wechsel in der Besetzung des Gerichts liegt nicht vor, wenn die Beteiligten auf eine erneute mündliche Verhandlung verzichtet haben .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 5. August 2010, Az: 5 K 601/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 76 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat