§ 98 FGO
Ist nur ein Teil des Streitgegenstands zur Entscheidung reif, so kann das Gericht ein Teilurteil erlassen.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 28.3.2001 I 442, 2262. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Rechtsprechung des BFH zu § 98 FGO
5 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 20.03.2025, III R 19/23BStBl/amtlich
Ein Teilurteil im Sinne des § 6 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist auch dann ergangen, wenn der Senat in der mündlichen Verhandlung zunächst einen noch nicht zur Entscheidung reifen Teil des Streitgegenstands abgetrennt und anschließend über den…
- BFH, Beschluss vom 13.03.2024, VIII B 10/23NV
NV: Werden das Haupturteil und das Ergänzungsurteil jeweils mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen, so sind die Darlegungs- und Zulassungsvoraussetzungen für beide Beschwerden gesondert zu prüfen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.04.1991 - VIII…
- BFH, Beschluss vom 13.08.2010, IX B 20/10NV
1. NV: Der Tenor, nicht die Bezeichnung ist maßgebend für die Frage, ob das FG ein Teilurteil oder ein Grundurteil erlassen hat. 2. NV: Ob dem FA ein die Berichtigung gemäß § 129 AO ermöglichendes bloßes mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung…
- BFH, Beschluss vom 15.07.2010, VIII B 39/09NV
1. NV: Durch gemeinsame Klageerhebung miteinander verbundene Verfahren können nur durch ausdrücklichen gerichtlichen Trennungsbeschluss getrennt werden, nicht durch konkludentes Verhalten. 2. NV: Erheben Eheleute gemeinsam Klage, verfolgen sie dabei das…
- BFH, Urteil vom 25.02.2010, IV R 24/07NV
1. NV: Entscheidet das FG verfahrensfehlerhaft durch Teilurteil, so liegt darin ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens . 2. NV: Ein Teilurteil über die Höhe des Steuermessbetrags nach dem Gewerbeertrag ist nicht…
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