9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.08.2010 – IX B 20/10

Teilurteil oder Grundurteil - Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im sog. ELSTER-Verfahren

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Tenor, nicht die Bezeichnung ist maßgebend für die Frage, ob das FG ein Teilurteil oder ein Grundurteil erlassen hat.

Leitsatz

  1. NV: Der Tenor, nicht die Bezeichnung ist maßgebend für die Frage, ob das FG ein Teilurteil oder ein Grundurteil erlassen hat.
  2. NV: Ob dem FA ein die Berichtigung gemäß § 129 AO ermöglichendes bloßes mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung ausschließender Tatsachenirrtum oder Rechtsirrtum des Sachbearbeiters vorliegt, ist eine Tatfrage.
  3. NV: Verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Anwendbarkeit des § 129 AO im sog. ELSTER-Veranlagungsverfahren bestehen nicht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 15. Oktober 2009, Az: 6 K 748/2008, Urteil

Zitierte Normen

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    Erklären Sie die Funktion des § 177 AO.

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