8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.07.2010 – VIII B 39/09

Keine Verfahrenstrennung ohne ausdrücklichen Beschluss

Aus dem Leitsatz

1. NV: Durch gemeinsame Klageerhebung miteinander verbundene Verfahren können nur durch ausdrücklichen gerichtlichen Trennungsbeschluss getrennt werden, nicht durch konkludentes Verhalten.

Leitsatz

  1. NV: Durch gemeinsame Klageerhebung miteinander verbundene Verfahren können nur durch ausdrücklichen gerichtlichen Trennungsbeschluss getrennt werden, nicht durch konkludentes Verhalten.
  2. NV: Erheben Eheleute gemeinsam Klage, verfolgen sie dabei das gleiche Klageziel und handeln sie verfahrensrechtlich im Einklang, kommt im ungetrennten Verfahren ein Teilurteil nur gegenüber einem Ehegatten nicht in Betracht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 15. Dezember 2008, Az: 10 K 2875/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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