7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.08.2012 – VII B 181/11

Wechsel des Einzelrichters nach Beweisaufnahme - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Richterliche Hinweispflicht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ist nicht verletzt, wenn nach Durchführung der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter ein Richterwechsel stattfindet und der nunmehr zuständige Richter das Ergebnis der Beweiserhebung seiner Entscheidung zugrunde legt .

Leitsatz

  1. NV: Das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ist nicht verletzt, wenn nach Durchführung der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter ein Richterwechsel stattfindet und der nunmehr zuständige Richter das Ergebnis der Beweiserhebung seiner Entscheidung zugrunde legt .
  2. NV: Ist die Sachlage und Rechtslage in den gewechselten Schriftsätzen kontrovers erörtert worden, kann der Kläger weder davon ausgehen, dass das FG seinen Ausführungen und den von ihm aus seinen Unterlagen gezogenen Schlussfolgerungen folgen, noch davon, dass das FG keine weiteren als die bereits erörterten rechtlichen Gesichtspunkte seiner Entscheidung zugrunde legen werde .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 30. August 2011, Az: 8 K 2887/05, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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