H 10.2 (Zustimmung) EStH
Aus dem amtlichen Wortlaut– Die Finanzbehörden sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Verweigerung der Zustimmung rechtsmissbräuchlich ist (BFH vom 25.07.1990 – X R 137/88, BStBl II S. 1022). – Im Fall der rechtskräftigen Verurteilung zur Erteilung der Zustimmung (§ 894 Abs. 1 ZPO; BFH vom 25.10.1988…
Amtlicher Wortlaut
– Die Finanzbehörden sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Verweigerung der Zustimmung rechtsmissbräuchlich ist (>BFH vom 25.07.1990 – X R 137/88, BStBl II S. 1022).
– Im Fall der rechtskräftigen Verurteilung zur Erteilung der Zustimmung (§ 894 Abs. 1 ZPO; >BFH vom 25.10.1988 – IX R 53/84, BStBl II 1989 S. 192) wirkt sie nur für das Kj., das Gegenstand des Rechtsstreits war.
– Stimmt der geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatte dem der Höhe nach beschränkten Antrag auf Abzug der Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben zu, beinhaltet dies keine der Höhe nach unbeschränkte Zustimmung für die Folgejahre (>BFH vom 14.04.2005 – XI R 33/03, BStBl II S. 825).
– Der Widerruf der Zustimmung muss vor Beginn des Kj., für den er wirksam werden soll, erklärt werden. Er ist gegenüber dem Wohnsitzfinanzamt sowohl des Unterhaltsleistenden als auch des Unterhaltsempfängers möglich. Wird er gegenüber dem Wohnsitzfinanzamt des Unterhaltsempfängers erklärt, ist das Wissen dieser Behörde für die Änderungsbefugnis nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO des für die Veranlagung des Unterhaltsleistenden zuständigen Finanzamtes ohne Bedeutung (>BFH vom 02.07.2003 – XI R 8/03, BStBl II S. 803).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 10 EStG – Sonderausgaben
(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden: 1. (weggefallen) 1a. (weggefallen) 1b. (weggefallen) 2. a) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen; b) Beiträge des Steuerpflichtigen aa) zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer…
§ 10 EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 10 EStG
20 von 64 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.
- R 10.1 EStR – Sonderausgaben (Allgemeines)EStH
- R 10.2 EStR – Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden EhegattenEStH
- R 10.3 EStR – VersorgungsleistungenEStH
- R 10.3a EStR – VersorgungsausgleichEStH
- R 10.4 EStR – Vorsorgeaufwendungen (Allgemeines)EStH
- R 10.5 EStR – VersicherungsbeiträgeEStH
- R 10.6 EStR – Nachversteuerung von VersicherungsbeiträgenEStH
- R 10.7 EStR – Kirchensteuern und KirchenbeiträgeEStH
- R 10.8 EStR – KinderbetreuungskostenEStH
- R 10.9 EStR – Aufwendungen für die BerufsausbildungEStH
- R 10.10 EStR – SchulgeldEStH
- R 10.11 EStR – Kürzung des Vorwegabzugs bei der GünstigerprüfungEStH
- H 10.1 (Abkürzung des Zahlungsweges) EStH – Abkürzung des ZahlungswegesEStH
- H 10.1 (Abzugshöhe/Abzugszeitpunkt) EStH – Abzugshöhe/AbzugszeitpunktEStH
- H 10.1 (Erstattungsüberhänge) EStH – ErstattungsüberhängeEStH
- H 10.2 (Allgemeines) EStH – AllgemeinesEStH
- H 10.2 (Erbe) EStH – ErbeEStH
- H 10.2 (Nicht unbeschränkt steuerpflichtiger Empfänger) EStH – Nicht unbeschränkt steuerpflichtiger EmpfängerEStH
- H 10.2 (Rechtsanwaltskosten) EStH – RechtsanwaltskostenEStH
- H 10.2 (Unterhaltsleistungen) EStH – UnterhaltsleistungenEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 10 EStG
6 von 259 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 18.06.2026, III R 2/241. Die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrags auf den anderen Elternteil gemäß § 32 Abs. 6 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes trägt der durch…
- BFH, Urteil vom 03.06.2026, X R 27/231. Leisten Eltern für den Schulbesuch ihres Kindes Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, handelt es sich um Schulgeld im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes…
- BFH, Urteil vom 27.11.2025, III R 8/23Der Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt (vgl. bereits…
- BFH, Urteil vom 24.07.2025, X R 10/201. Der Sonderausgabenabzug von Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung gedeckten Kosten wegen dauernder…
- BFH, Urteil vom 23.01.2025, III R 33/24 (III R 50/17), III R 33/24, III R 50/171. Kosten, die --wie Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten-- ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen, werden nicht von der…
- BFH, Urteil vom 27.11.2024, X R 25/221. Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche