R E 3.8 ErbStR
Amtlicher Wortlaut
- unbesetzt -
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (ErbStR/ErbStH), Fassung 2020. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 3 ErbStG – Erwerb von Todes wegen
(1) Als Erwerb von Todes wegen gilt 1. der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), durch Vermächtnis (§§ 2147 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs); 2. der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 2301 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Als Schenkung auf den Todesfall gilt auch der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft bei dessen Tod auf…
§ 3 ErbStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 3 ErbStG
20 von 42 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.
- H E 3.2 (Wahlvermächtnis) ErbStH – WahlvermächtnisErbStH
- H E 3.3 (Überhöhte Zugewinnausgleichsforderung bei güterrechtlichem Zugewinnausgleich) ErbStH – Überhöhte Zugewinnausgleichsforderung bei güterrechtlichem ZugewinnausgleichErbStH
- H E 3.3 (Objektive und subjektive Voraussetzungen einer Schenkung auf den Todesfall) ErbStH – Objektive und subjektive Voraussetzungen einer Schenkung auf den TodesfallErbStH
- H E 3.3 (Wert des Erwerbs) ErbStH – Wert des ErwerbsErbStH
- H E 3.4 (1) (Wille zur Unentgeltlichkeit) ErbStH – Wille zur UnentgeltlichkeitErbStH
- H E 3.4 (2) (Anwachsungserwerb) ErbStH – AnwachsungserwerbErbStH
- H E 3.4 (2) (Entlastungen beim Erwerb von Betriebsvermögen) ErbStH – Entlastungen beim Erwerb von BetriebsvermögenErbStH
- H E 3.4 (2) (Übernahmeklausel bei zweigliedriger Personengesellschaft) ErbStH – Übernahmeklausel bei zweigliedriger PersonengesellschaftErbStH
- H E 3.4 (2) (Vermögensanfall an eine Gesamthandsgemeinschaft) ErbStH – Vermögensanfall an eine GesamthandsgemeinschaftErbStH
- H E 3.4 (3) (Entlastungen beim Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften) ErbStH – Entlastungen beim Erwerb von Anteilen an KapitalgesellschaftenErbStH
- H E 3.4 (3) (Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft) ErbStH – Erwerb eigener Anteile durch die GesellschaftErbStH
- H E 3.5 (Angemessenheit von Hinterbliebenenbezügen) ErbStH – Angemessenheit von HinterbliebenenbezügenErbStH
- H E 3.5 (Erbschaftsteuer auf Erwerb eines Anspruchs aus einer Direktversicherung) ErbStH – Erbschaftsteuer auf Erwerb eines Anspruchs aus einer DirektversicherungErbStH
- H E 3.5 (Herrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH) ErbStH – Herrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbHErbStH
- H E 3.5 (Hinterbliebenenbezüge aus einer befreienden Lebensversicherung) ErbStH – Hinterbliebenenbezüge aus einer befreienden LebensversicherungErbStH
- H E 3.5 (Hinterbliebenenbezüge bei Gesellschaftern einer Personengesellschaft) ErbStH – Hinterbliebenenbezüge bei Gesellschaftern einer PersonengesellschaftErbStH
- H E 3.5 (Hinterbliebenenbezüge, die auf Tarifvertrag u. ä. beruhen) ErbStH – Hinterbliebenenbezüge, die auf Tarifvertrag u. ä. beruhenErbStH
- H E 3.5 (Hinterbliebenenbezüge aus Altersvorsorgeverträgen) ErbStH – Hinterbliebenenbezüge aus AltersvorsorgeverträgenErbStH
- H E 3.7 (Zahlung der Prämien durch den Bezugsberechtigten) ErbStH – Zahlung der Prämien durch den BezugsberechtigtenErbStH
- H E 3.8 (Kein Übergang von Vermögen auf eine nichtrechtsfähige Stiftung) ErbStH – Kein Übergang von Vermögen auf eine nichtrechtsfähige StiftungErbStH
BFH-Rechtsprechung zu § 3 ErbStG
6 von 49 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Beschluss vom 29.06.2026, II B 68/251. Finanzbehörden und Finanzgerichte haben regelmäßig von dem Erbrecht auszugehen, wie es im Erbschein angegeben ist. Werden jedoch gewichtige Gründe erkennbar, die gegen die Richtigkeit des Erbscheins in tatsächlicher…
- BFH, Urteil vom 11.12.2024, II R 50/22Ein Stiftungsstatut, das nach dem Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das Rentenstammrecht als Schenkung auf den Todesfall zu qualifizieren…
- BFH, Urteil vom 21.08.2024, II R 43/221. Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher…
- BFH, Urteil vom 11.10.2023, II R 34/201. Setzen Ehegatten in einem sogenannten Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht…
- BFH, Urteil vom 01.02.2023, II R 3/201. Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Anspruch nehmen. 2. Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem…
- BFH, Urteil vom 23.11.2022, II R 37/19Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht.
Prüfungsthemen zu dieser Norm
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche