R B 163 (4) ErbStR
Aus dem amtlichen Wortlaut(4) ¹Der jeweilige Reingewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung bestimmt sich nach den Flächen der jeweiligen Baumartengruppe oder der übrigen Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung laut Anlage 15 zum BewG und ist mit 18,6 zu kapitalisieren. ²Nichtwirtschaftswald mit einer…
Amtlicher Wortlaut
(4) ¹Der jeweilige Reingewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung bestimmt sich nach den Flächen der jeweiligen Baumartengruppe oder der übrigen Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung laut Anlage 15 zum BewG und ist mit 18,6 zu kapitalisieren. ²Nichtwirtschaftswald mit einer Gesamtgröße bis zu 10 ha ist unabhängig von seiner Baumarten- und Altersklassenzusammensetzung mit dem Reingewinn für Kiefer - III. Ertragsklasse zu bewerten. ³Die für die Errechnung des Wirtschaftswerts erforderlichen Grunddaten sind ggf. einem forstwirtschaftlichen Betriebsgutachten oder Betriebswerk zu entnehmen.
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (ErbStR/ErbStH), Fassung 2020. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 163 BewG – Ermittlung der Wirtschaftswerte
(1) Bei der Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftswerte ist von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auszugehen. Ertragsfähigkeit ist der bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung gemeinhin und nachhaltig erzielbare Reingewinn. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die bei einer Selbstbewirtschaftung den Wirtschaftserfolg beeinflussen. (2) Der Reingewinn umfasst das ordentliche Ergebnis abzüglich eines angemessenen Lohnansatzes für die Arbeitsleistung des Betriebsinhabers und der nicht entlohnten Arbeitskräfte. Die im unmittelbaren wirtschaftlichen…
§ 163 BewG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 163 BewG
- R B 163 ErbStR – Ermittlung der WirtschaftswerteErbStH
- R B 163 (2-3) ErbStR – Ermittlung der WirtschaftswerteErbStH
- R B 163 (5) ErbStR – Ermittlung der WirtschaftswerteErbStH
- R B 163 (6) ErbStR – Ermittlung der WirtschaftswerteErbStH
- R B 163 (7) ErbStR – Ermittlung der WirtschaftswerteErbStH
- R B 163 (8) ErbStR – Ermittlung der WirtschaftswerteErbStH
- R B 163 (9-13) ErbStR – Ermittlung der WirtschaftswerteErbStH
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