H B 163 (4) ErbStH
Aus dem amtlichen WortlautWirtschaftswert der forstwirtschaftlichen Nutzung Beispiel: Ermittlung des Wirtschaftswerts für einen Forstbetrieb mit folgendem Altersklassenwald: Fichte – EKL I | 3,51 ha Kiefer – EKL I | 3,12 ha Eiche – EKL I | 4,17 ha Verbindlichkeiten Holzaufarbeitungskosten | 3 500 EUR…
Amtlicher Wortlaut
Wirtschaftswert der forstwirtschaftlichen Nutzung
Beispiel:
Ermittlung des Wirtschaftswerts für einen Forstbetrieb mit folgendem Altersklassenwald:
Fichte – EKL I | 3,51 ha
Kiefer – EKL I | 3,12 ha
Eiche – EKL I | 4,17 ha
Verbindlichkeiten Holzaufarbeitungskosten | 3 500 EUR
Reingewinnverfahren
Nutzungsart | Wert EUR/ha | Kapitalisierungsfaktor | jeweilige Eigentumsfläche | Wirtschaftswert in EUR
ha | a | m²
Fichte – I. Ertragsklasse | 105 | 18,6 | 3 | 51 | 00 | 6 855,03
Kiefer – I. Ertragsklasse | 26 | 18,6 | 3 | 12 | 00 | + 1 508,83
Eiche – I. Ertragsklasse | 90 | 18,6 | 4 | 17 | 00 | + 6 980,58
Summe | 15 344,44
Wirtschaftswert der forstwirtschaftlichen Nutzung (gerundet) | 15 344
Die betrieblichen Verbindlichkeiten sind mit dem Ansatz des jeweiligen Reingewinns berücksichtigt.
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (ErbStR/ErbStH), Fassung 2020. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 163 BewG – Ermittlung der Wirtschaftswerte
(1) Bei der Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftswerte ist von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auszugehen. Ertragsfähigkeit ist der bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung gemeinhin und nachhaltig erzielbare Reingewinn. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die bei einer Selbstbewirtschaftung den Wirtschaftserfolg beeinflussen. (2) Der Reingewinn umfasst das ordentliche Ergebnis abzüglich eines angemessenen Lohnansatzes für die Arbeitsleistung des Betriebsinhabers und der nicht entlohnten Arbeitskräfte. Die im unmittelbaren wirtschaftlichen…
§ 163 BewG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 163 BewG
- R B 163 ErbStR – Ermittlung der WirtschaftswerteErbStH
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