10. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Vorlagebeschluss vom 25.03.2015 – X R 23/13

Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass

Aus dem Leitsatz

Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Leitsatz

Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Verstößt das BMF-Schreiben vom 27. März 2003 IV A 6-S 2140-8/03 (BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 IV C 6-S 2140/07/10001-01, BStBl I 2010, 18; sog. Sanierungserlass) gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung?

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Dem Großen Senat wird nach § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Verstößt das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. März 2003 IV A 6-S 2140-8/03 (BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Dezember 2009 IV C 6-S 2140/07/10001-01, BStBl I 2010, 18; sog. Sanierungserlass) gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung?

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 24. April 2013, Az: 1 K 759/12, Urteil; nachgehend BFH, 28. November 2016, Az: GrS 1/15, Beschluss

Zitierte Normen

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Prüfungsrelevanz

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