10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.03.2016 – X B 142/15

Grundsätzliche Bedeutung und Überraschungsentscheidung - Veräußerungsgewinn kein Gewerbeertrag - Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters als laufender Gewinn

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt die Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage auf Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des FG voraus.

Leitsatz

  1. NV: Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt die Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage auf Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des FG voraus.
  2. NV: Aufgabe- und Veräußerungsgewinne sind nicht Bestandteil des Gewerbeertrags.
  3. NV: Ausgleichsansprüche der Handelsvertreter nach § 89b HGB gehören nach ständiger Rechtsprechung des BFH zum laufenden Gewinn.
  4. NV: Ist nach den Feststellungen des FG weder von einer Betriebsaufgabe noch von einer Betriebsveräußerung auszugehen, so ist die Frage, ob ein bestehender Anspruch als Ausgleichsforderung nach § 89b HGB zu qualifizieren ist, nicht klärungsbedürftig.
  5. NV: Das FG erlässt grundsätzlich keine Überraschungsentscheidung, wenn es nur Detailfragen eines im Laufe des Verfahrens immer wieder thematisierten Problems nicht mit den Beteiligten erörtert.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 30. Juli 2015 14 K 32/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 30. Juli 2015, Az: 14 K 32/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 89b HGB

Challenge

Können Sie die zitierten Normen anwenden?

Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die G-GmbH ist seit 2018 mit 12 % an der inländischen T-GmbH beteiligt und erhält 2026 eine Dividende von 100.000 €. Wie hoch ist der Betrag, der aus der Dividende letztlich im Gewerbeertrag enthalten ist?

    KSt: 10 % erreicht → − 100.000 € und + 5.000 € (§ 8b Abs. 1 KStG und § 8b Abs. 5 KStG); im Gewinn nach § 7 GewStG sind also 5.000 € enthalten. GewSt: Die Schachtelgrenze von 15 % (§ 9 Nr. 2a GewStG) ist nicht erreicht. Daher wird nach § 8 Nr. 5 GewStG die außer Ansatz gebliebene Dividende abzüglich der nicht abziehbaren BA (100.000 € − 5.000 € = 95.000 €) hinzugerechnet. Insgesamt sind 100.000 € im Gewerbeertrag enthalten.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie werden Dividenden einer Kapitalgesellschaft bei der Gewerbesteuer der empfangenden Kapitalgesellschaft behandelt?

    Typische Nachfrage: Welche Norm gilt für Dividenden ausländischer Tochtergesellschaften?
  3. 3
    Prüferfrage · eigene Seite

    Warum gibt es gewerbesteuerliche Hinzurechnungen?

    Typische Nachfrage: Warum wird bei Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter nur ein Fünftel angesetzt?
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Wie wird die vGA bei der Kapitalgesellschaft korrigiert?

    Außerbilanzielle Hinzurechnung zum Steuerbilanzgewinn (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG); Bilanzansätze bleiben hinsichtlich des vGA-Aufwands unverändert. Erhöhung auch des Gewerbeertrags (§ 7 S. 1 GewStG).

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Ermittlungsschema der Gewerbesteuer?

    Gewinn (§ 7 GewStG) + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) − Kürzungen (§ 9 GewStG) − Verlust (§ 10a GewStG) → Abrundung 100 € → Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG) → × 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) → × Hebesatz (§ 16 GewStG)

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat