4. SenatNV

BFH, Urteil vom 06.12.2018 – IV R 15/17

Berechnung des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Abs. 4a EStG
ECLI: DE:BFH:2018:U.061218.IVR15.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Bemessungsgrundlage für die nicht abziehbaren Schuldzinsen ist begrenzt auf den Entnahmeüberschuss des Zeitraums von 1999 bis zum aktuellen Wirtschaftsjahr (Anschluss an BFH-Urteil vom 14. März 2018 X R 17/16, BFHE 261, 273, BStBl II 2018, 744) .

Leitsatz

  1. NV: Die Bemessungsgrundlage für die nicht abziehbaren Schuldzinsen ist begrenzt auf den Entnahmeüberschuss des Zeitraums von 1999 bis zum aktuellen Wirtschaftsjahr (Anschluss an BFH-Urteil vom 14. März 2018 X R 17/16, BFHE 261, 273, BStBl II 2018, 744) .
  2. NV: Eine Entnahme bzw. eine Einlage i.S. des § 4 Abs. 4a EStG liegt nicht vor, soweit ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil gemäß § 6 Abs. 3 EStG unentgeltlich übertragen worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung) .
  3. NV: Die Regelung in § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001 ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar (Bestätigung der Rechtsprechung) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revisionen der Klägerin und des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17. August 2016 7 K 1668/13 F aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 17. August 2016, Az: 7 K 1668/13 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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    G ist zu 80 % an der G-GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Im Dezember 2026 beschließt die Gesellschafterversammlung rückwirkend ab 1.1.2026 eine Gehaltserhöhung von 1.000 € monatlich. Das erhöhte Gehalt wäre der Höhe nach angemessen. Wie ist die Nachzahlung für Januar bis November zu beurteilen?

    G ist mit 80 % beherrschender Gesellschafter. Für ihn gilt der formelle Fremdvergleich: Vereinbarungen müssen im Voraus klar und eindeutig getroffen werden (Rückwirkungsverbot; R 8.5 Abs. 2 KStR). Die rückwirkende Erhöhung für Januar bis November ist daher in voller Höhe vGA, unabhängig von der Angemessenheit.

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    Welche der folgenden Aufwendungen gehört zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Grundstücks?

    Die Grunderwerbsteuer ist eine Anschaffungsnebenkostenposition (§ 255 Abs. 1 S. 2 HGB). Grundschuldkosten und Bereitstellungszinsen betreffen die Finanzierung und gehören nicht zu den AK (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB); bei betrieblicher Veranlassung sind sie Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Abziehbare Vorsteuer gehört nach § 9b Abs. 1 EStG nicht zu den AK.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Aktivposten der Steuerbilanz ist um 1.000 € zu erhöhen. Wie wirkt sich das nach der Bilanzpostenmethode auf den Gewinn aus?

    Der Gewinn ist der Unterschied des Betriebsvermögens (§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG). Ein höherer Aktivposten erhöht das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und damit den Gewinn um 1.000 €.

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    Prüferfrage · eigene Seite

    Definieren Sie die verdeckte Gewinnausschüttung und nennen Sie die Prüfungsschritte.

    Typische Nachfrage: Wie wird die vGA bei einer Nutzungsüberlassung an den Gesellschafter bewertet?
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    Wissensfrage · eigene Seite

    Geschenkgrenze für den Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1a UStG i. V. m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)?

    50 € je Empfänger und Wirtschaftsjahr; darüber kein Vorsteuerabzug.

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