Prüferfrage · Körperschaftsteuer

Definieren Sie die verdeckte Gewinnausschüttung und nennen Sie die Prüfungsschritte.

Prüferfrage zu Verdeckte Gewinnausschüttung (Körperschaftsteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Verdeckte Gewinnausschüttung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Prüferfrage

    Definieren Sie die verdeckte Gewinnausschüttung und nennen Sie die Prüfungsschritte.

    Typische Nachfrage: Wie wird die vGA bei einer Nutzungsüberlassung an den Gesellschafter bewertet?
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    G ist zu 80 % an der G-GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Im Dezember 2026 beschließt die Gesellschafterversammlung rückwirkend ab 1.1.2026 eine Gehaltserhöhung von 1.000 € monatlich. Das erhöhte Gehalt wäre der Höhe nach angemessen. Wie ist die Nachzahlung für Januar bis November zu beurteilen?

    G ist mit 80 % beherrschender Gesellschafter. Für ihn gilt der formelle Fremdvergleich: Vereinbarungen müssen im Voraus klar und eindeutig getroffen werden (Rückwirkungsverbot; R 8.5 Abs. 2 KStR). Die rückwirkende Erhöhung für Januar bis November ist daher in voller Höhe vGA, unabhängig von der Angemessenheit.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Alleingesellschafter A gewährt seiner A-GmbH ein zinsloses Darlehen über 300.000 €; fremdüblich wären 5 % Zinsen. Welche Folge ergibt sich bei der GmbH?

    Der Zinsvorteil ist ein Nutzungsvorteil und nicht einlagefähig (H 8.9 (Nutzungsvorteile) KStH). Es liegt keine verdeckte Einlage vor; mangels Vermögensminderung bei der GmbH auch keine vGA. Ein fiktiver Zinsaufwand darf nicht angesetzt werden.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Rechtsgrundlage der vGA im KStG?

    § 8 Abs. 3 S. 2 KStG – vGA mindern das Einkommen nicht.

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Maßstab des materiellen Fremdvergleichs?

    Hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 S. 1 AktG) den Vorteil einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen gewährt? H 8.5 (III. Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis) KStH.

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 4 EStG – Gewinnbegriff im Allgemeinen

Einkommensteuergesetz

(1) ¹Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. ²Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des […]

Vollständiger Wortlaut von § 4 EStG

§ 8 KStG – Ermittlung des Einkommens

Körperschaftsteuergesetz

(1) ¹Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Gesetzes. ²Bei Betrieben gewerblicher Art im Sinne des § 4 sind die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht erforderlich. ³Bei den inländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beträgt das Einkommen aus dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen 16 Prozent der […]

Vollständiger Wortlaut von § 8 KStG

§ 20 EStG – Kapitalvermögen

Einkommensteuergesetz

(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören

1. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Genossenschaften sowie an einer optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a des Körperschaftsteuergesetzes. ²Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen. ³Die Bezüge gehören […]

Vollständiger Wortlaut von § 20 EStG

Das ganze Thema lernen

Weitere Fragen zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Verdeckte Gewinnausschüttung: Würden Sie den Klausurfall lösen?

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat