Prüferfrage · Körperschaftsteuer

Welche zusätzlichen Anforderungen gelten für Vereinbarungen mit einem beherrschenden Gesellschafter, und warum?

Prüferfrage zu Verdeckte Gewinnausschüttung (Körperschaftsteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Verdeckte Gewinnausschüttung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Prüferfrage

    Welche zusätzlichen Anforderungen gelten für Vereinbarungen mit einem beherrschenden Gesellschafter, und warum?

    • Vereinbarungen müssen klar und eindeutig, im Voraus, zivilrechtlich wirksam und tatsächlich durchgeführt sein (R 8.5 Abs. 2 KStR).
    • Beherrschung bei der GmbH in der Regel bei mehr als 50 % der Stimmrechte (§ 47 Abs. 1 GmbHG); auch Zusammenwirken mehrerer Gesellschafter mit gleichgerichteten Interessen (BFH, Beschluss vom 29.03.2011, VIII B 55/10).
    • Zweck: Der Beherrschende könnte Vergütungen nachträglich nach dem Ergebnis festlegen; deshalb verlangt R 8.5 Abs. 2 KStR eine im Voraus getroffene Vereinbarung.
    • Folge: Rückwirkende oder unklare Vergütungen sind vGA, auch wenn sie der Höhe nach angemessen wären (R 8.5 Abs. 2 KStR).
    Typische Nachfrage: Ist für den Anstellungsvertrag eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers die Schriftform zwingend?
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Wie wird eine vGA bei der Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft berücksichtigt?

    Die vGA wird außerhalb der Bilanz nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG hinzugerechnet. Die Steuerbilanz bleibt hinsichtlich des vGA-Aufwands unverändert. Ein zivilrechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Gesellschafter ist als Einlageforderung erfolgsneutral zu aktivieren (H 8.5 (II. Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung) KStH); wird der Vorteil zurückgezahlt, liegt grundsätzlich eine Einlage vor (H 8.9 (Rückgewähr einer vGA) KStH).

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Gesellschafter für eine vGA aus Anteilen im Privatvermögen das Teileinkünfteverfahren beantragen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG)?

    § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG verlangt eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mindestens 25 % (Buchst. a) oder mindestens 1 % bei beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft, die maßgeblichen unternehmerischen Einfluss vermittelt (Buchst. b). Der Antrag ist spätestens mit der ESt-Erklärung zu stellen und gilt für fünf VZ. Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG ist ein anderes Instrument.

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  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Was ist eine verdeckte Einlage?

    Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter (oder nahestehende Person) an die KapGes ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (R 8.9 Abs. 1 KStR); § 8 Abs. 3 S. 3 KStG.

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Gesellschafter zahlt eine vGA aufgrund einer Satzungsklausel zurück – Folge?

    Die Rückzahlung führt grundsätzlich zu einer Einlage (H 8.9 (Rückgewähr einer vGA) KStH), mit Zugang zum steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und nachträglichen AK (H 8.9 (Behandlung beim Gesellschafter) KStH).

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 47 GmbHG – Abstimmung

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

(1) Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden Bestimmungen erfolgen durch Beschlußfassung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 47 GmbHG

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