Gesellschafter zahlt eine vGA aufgrund einer Satzungsklausel zurück – Folge?
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- 1Wissensfrage
Gesellschafter zahlt eine vGA aufgrund einer Satzungsklausel zurück – Folge?
Die Rückzahlung führt grundsätzlich zu einer Einlage (H 8.9 (Rückgewähr einer vGA) KStH), mit Zugang zum steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und nachträglichen AK (H 8.9 (Behandlung beim Gesellschafter) KStH).
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Alleingesellschafter A gewährt seiner A-GmbH ein zinsloses Darlehen über 300.000 €; fremdüblich wären 5 % Zinsen. Welche Folge ergibt sich bei der GmbH?
Der Zinsvorteil ist ein Nutzungsvorteil und nicht einlagefähig (H 8.9 (Nutzungsvorteile) KStH). Es liegt keine verdeckte Einlage vor; mangels Vermögensminderung bei der GmbH auch keine vGA. Ein fiktiver Zinsaufwand darf nicht angesetzt werden.
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Wie wird eine vGA bei der Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft berücksichtigt?
Die vGA wird außerhalb der Bilanz nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG hinzugerechnet. Die Steuerbilanz bleibt hinsichtlich des vGA-Aufwands unverändert. Ein zivilrechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Gesellschafter ist als Einlageforderung erfolgsneutral zu aktivieren (H 8.5 (II. Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung) KStH); wird der Vorteil zurückgezahlt, liegt grundsätzlich eine Einlage vor (H 8.9 (Rückgewähr einer vGA) KStH).
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Welche Normen sichern die materielle Korrespondenz bei der vGA?
§ 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG, § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d S. 2 EStG, § 8b Abs. 1 S. 2 KStG; verfahrensrechtlich § 32a Abs. 1 KStG.
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Was ist eine verdeckte Einlage?
Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter (oder nahestehende Person) an die KapGes ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (R 8.9 Abs. 1 KStR); § 8 Abs. 3 S. 3 KStG.
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 27 KStG – Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
(1) ¹Die unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft hat die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahrs auf einem besonderen Konto (steuerliches Einlagekonto) auszuweisen. ²Das steuerliche Einlagekonto ist ausgehend von dem Bestand am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs um die jeweiligen Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahrs fortzuschreiben. ³Leistungen der Kapitalgesellschaft mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital im […]
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Verdeckte Gewinnausschüttung: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche