Steuerliche Abzinsung von Rückstellungen?
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- 1Wissensfrage
Steuerliche Abzinsung von Rückstellungen?
5,5 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG); nicht bei Laufzeit < 12 Monate, verzinslichen Verpflichtungen, Anzahlungen/Vorausleistungen. Sachleistungen: bis Beginn der Erfüllung.
- 2Klausurfrage · eigene Seite
Einem Mitarbeiter, der seit sieben Jahren im Betrieb ist, wurde schriftlich eine Prämie zum 25-jährigen Dienstjubiläum zugesagt. Wie ist zum Stichtag zu verfahren?
Handelsrechtlich ist die Jubiläumszusage eine ungewisse Verbindlichkeit → Passivierungspflicht (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB; R 5.7 Abs. 2 EStR). Steuerlich verlangt § 5 Abs. 4 EStG u. a., dass das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat; nach sieben Jahren ist die Rückstellung daher steuerlich (noch) unzulässig.
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Die X-GmbH hat im November 2025 Rohstoffe zur Lieferung im Februar 2026 zum Festpreis von 50.000 € gekauft. Am 31.12.2025 beträgt der Wiederbeschaffungspreis 42.000 €. Wie ist zu bilanzieren?
Es liegt ein schwebendes Beschaffungsgeschäft vor (R 5.7 Abs. 7 EStR); der Verpflichtungsüberschuss beträgt 8.000 €. HB: Passivierungspflicht (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB). StB: Verbot nach § 5 Abs. 4a S. 1 EStG. Eine Abschreibung scheidet aus, da die Rohstoffe am Stichtag noch nicht geliefert und aktiviert sind.
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Gewerbesteuer-Rückstellung in der Steuerbilanz?
Ist zu bilden (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG); die Nichtabziehbarkeit nach § 4 Abs. 5b EStG wird außerbilanziell hinzugerechnet.
- 5Prüferfrage · eigene Seite
Nennen Sie die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten.
- Außenverpflichtung – zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich (R 5.7 Abs. 2 EStR)
- Wirtschaftliche Verursachung vor dem Stichtag (R 5.7 Abs. 5 EStR); bei öffentlich-rechtlichen Pflichten spätestens mit rechtlicher Entstehung (BFH, Urteil vom 17.10.2013, IV R 7/11)
- Ernsthafte Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme: mehr Gründe dafür als dagegen (R 5.7 Abs. 6 EStR)
- Keine künftigen AK/HK (§ 5 Abs. 4b EStG) und kein sonstiges steuerliches Ansatzverbot
Typische Nachfrage: Wann ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert?
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 6 EStG – Bewertung
(1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:
[…]
3a. Rückstellungen sind höchstens insbesondere unter Berücksichtigung folgender Grundsätze anzusetzen:
a) bei Rückstellungen für gleichartige Verpflichtungen ist auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit aus der Abwicklung solcher Verpflichtungen die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, dass der […]
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- § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB?Wissensfrage
Rückstellungen: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche