Nennen Sie die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten.
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- 1Prüferfrage
Nennen Sie die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten.
- Außenverpflichtung – zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich (R 5.7 Abs. 2 EStR)
- Wirtschaftliche Verursachung vor dem Stichtag (R 5.7 Abs. 5 EStR); bei öffentlich-rechtlichen Pflichten spätestens mit rechtlicher Entstehung (BFH, Urteil vom 17.10.2013, IV R 7/11)
- Ernsthafte Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme: mehr Gründe dafür als dagegen (R 5.7 Abs. 6 EStR)
- Keine künftigen AK/HK (§ 5 Abs. 4b EStG) und kein sonstiges steuerliches Ansatzverbot
Typische Nachfrage: Wann ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert? - 2Klausurfrage · eigene Seite
Einem Mitarbeiter, der seit sieben Jahren im Betrieb ist, wurde schriftlich eine Prämie zum 25-jährigen Dienstjubiläum zugesagt. Wie ist zum Stichtag zu verfahren?
Handelsrechtlich ist die Jubiläumszusage eine ungewisse Verbindlichkeit → Passivierungspflicht (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB; R 5.7 Abs. 2 EStR). Steuerlich verlangt § 5 Abs. 4 EStG u. a., dass das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat; nach sieben Jahren ist die Rückstellung daher steuerlich (noch) unzulässig.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Die X-GmbH hat im November 2025 Rohstoffe zur Lieferung im Februar 2026 zum Festpreis von 50.000 € gekauft. Am 31.12.2025 beträgt der Wiederbeschaffungspreis 42.000 €. Wie ist zu bilanzieren?
Es liegt ein schwebendes Beschaffungsgeschäft vor (R 5.7 Abs. 7 EStR); der Verpflichtungsüberschuss beträgt 8.000 €. HB: Passivierungspflicht (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB). StB: Verbot nach § 5 Abs. 4a S. 1 EStG. Eine Abschreibung scheidet aus, da die Rohstoffe am Stichtag noch nicht geliefert und aktiviert sind.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Rückstellungspflicht für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Rückstellung für unterlassene Instandhaltung – Frist?
Nachholung im folgenden Gj innerhalb von drei Monaten (§ 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB); steuerlich anerkannt (R 5.7 Abs. 11 EStR). Abraumbeseitigung: im folgenden Gj.
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 5 EStG – Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
[…]
(4b) ¹Rückstellungen für Aufwendungen, die in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivieren sind, dürfen nicht gebildet werden. ²Rückstellungen für die Verpflichtung zur schadlosen Verwertung radioaktiver Reststoffe sowie ausgebauter oder abgebauter radioaktiver Anlagenteile dürfen nicht gebildet werden, soweit Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen stehen, die aus […]
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- § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB?Wissensfrage
- Voraussetzungen der Verbindlichkeitsrückstellung (R 5.7 Abs. 2 EStR)?Wissensfrage
- § 5 Abs. 4a EStG?Wissensfrage
Rückstellungen: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche