Wissensfrage · Bilanzsteuerrecht

Voraussetzungen der Verbindlichkeitsrückstellung (R 5.7 Abs. 2 EStR)?

Wissensfrage zu Rückstellungen (Bilanzsteuerrecht). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
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Zum Thema Rückstellungen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Wissensfrage

    Voraussetzungen der Verbindlichkeitsrückstellung (R 5.7 Abs. 2 EStR)?

    1. Außenverpflichtung
    2. wirtschaftliche Verursachung vor dem Stichtag
    3. ernsthafte Inanspruchnahme
    4. keine künftigen AK/HK
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    Die X-GmbH hat im November 2025 Rohstoffe zur Lieferung im Februar 2026 zum Festpreis von 50.000 € gekauft. Am 31.12.2025 beträgt der Wiederbeschaffungspreis 42.000 €. Wie ist zu bilanzieren?

    Es liegt ein schwebendes Beschaffungsgeschäft vor (R 5.7 Abs. 7 EStR); der Verpflichtungsüberschuss beträgt 8.000 €. HB: Passivierungspflicht (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB). StB: Verbot nach § 5 Abs. 4a S. 1 EStG. Eine Abschreibung scheidet aus, da die Rohstoffe am Stichtag noch nicht geliefert und aktiviert sind.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine 2025 notwendige Dachreparatur wird aus Kapazitätsgründen erst im April 2026 durchgeführt (Wj = Kj). Ist eine Rückstellung zu bilden?

    Eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung setzt die Nachholung innerhalb von drei Monaten voraus (§ 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB), hier also bis 31.3.2026. Bei Nachholung im April besteht ein Passivierungsverbot (§ 249 Abs. 2 S. 1 HGB), das über die Maßgeblichkeit auch steuerlich gilt (R 5.7 Abs. 11 EStR). Eine Außenverpflichtung besteht nicht.

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  4. Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend; künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden.

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Obergrenze für steuerliche Rückstellungen?

    Der handelsrechtliche Rückstellungsbetrag (R 6.11 Abs. 3 EStR; BFH, Urteil vom 20.11.2019, XI R 46/17).

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