Wissensfrage · Bilanzsteuerrecht

§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG?

Wissensfrage zu Rückstellungen (Bilanzsteuerrecht). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Rückstellungen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend; künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden.

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    Welche Aussage zur steuerlichen Abzinsung von Rückstellungen trifft zu?

    § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG: Abzinsung mit 5,5 %, ausgenommen Laufzeit am Stichtag unter zwölf Monaten, verzinsliche Verpflichtungen und Anzahlungen/Vorausleistungen; bei Sachleistungsverpflichtungen bis zum Beginn der Erfüllung. Abgeschafft wurde das Abzinsungsgebot nur für Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG, für Wj, die nach dem 31.12.2022 enden). Der Bundesbank-Zins gilt nur in der HB.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Einem Mitarbeiter, der seit sieben Jahren im Betrieb ist, wurde schriftlich eine Prämie zum 25-jährigen Dienstjubiläum zugesagt. Wie ist zum Stichtag zu verfahren?

    Handelsrechtlich ist die Jubiläumszusage eine ungewisse Verbindlichkeit → Passivierungspflicht (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB; R 5.7 Abs. 2 EStR). Steuerlich verlangt § 5 Abs. 4 EStG u. a., dass das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat; nach sieben Jahren ist die Rückstellung daher steuerlich (noch) unzulässig.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. Rückstellung für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (Kulanz) – steuerlich anerkannt, wenn sich der Kaufmann aus geschäftlichen Gründen nicht entziehen kann (R 5.7 Abs. 12 EStR).

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    Voraussetzungen der Verbindlichkeitsrückstellung (R 5.7 Abs. 2 EStR)?

    1. Außenverpflichtung
    2. wirtschaftliche Verursachung vor dem Stichtag
    3. ernsthafte Inanspruchnahme
    4. keine künftigen AK/HK
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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 6 EStG – Bewertung

Einkommensteuergesetz

(1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:

[…]

3a. Rückstellungen sind höchstens insbesondere unter Berücksichtigung folgender Grundsätze anzusetzen:

a) bei Rückstellungen für gleichartige Verpflichtungen ist auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit aus der Abwicklung solcher Verpflichtungen die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, dass der […]

Vollständiger Wortlaut von § 6 EStG

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