Wissensfrage · Bilanzsteuerrecht

Rückstellung für unterlassene Instandhaltung – Frist?

Wissensfrage zu Rückstellungen (Bilanzsteuerrecht). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Rückstellungen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Wissensfrage

    Rückstellung für unterlassene Instandhaltung – Frist?

    Nachholung im folgenden Gj innerhalb von drei Monaten (§ 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB); steuerlich anerkannt (R 5.7 Abs. 11 EStR). Abraumbeseitigung: im folgenden Gj.

  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Einem Mitarbeiter, der seit sieben Jahren im Betrieb ist, wurde schriftlich eine Prämie zum 25-jährigen Dienstjubiläum zugesagt. Wie ist zum Stichtag zu verfahren?

    Handelsrechtlich ist die Jubiläumszusage eine ungewisse Verbindlichkeit → Passivierungspflicht (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB; R 5.7 Abs. 2 EStR). Steuerlich verlangt § 5 Abs. 4 EStG u. a., dass das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat; nach sieben Jahren ist die Rückstellung daher steuerlich (noch) unzulässig.

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die X-GmbH hat im November 2025 Rohstoffe zur Lieferung im Februar 2026 zum Festpreis von 50.000 € gekauft. Am 31.12.2025 beträgt der Wiederbeschaffungspreis 42.000 €. Wie ist zu bilanzieren?

    Es liegt ein schwebendes Beschaffungsgeschäft vor (R 5.7 Abs. 7 EStR); der Verpflichtungsüberschuss beträgt 8.000 €. HB: Passivierungspflicht (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB). StB: Verbot nach § 5 Abs. 4a S. 1 EStG. Eine Abschreibung scheidet aus, da die Rohstoffe am Stichtag noch nicht geliefert und aktiviert sind.

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    § 253 Abs. 2 HGB – Abzinsung von Rückstellungen?

    Restlaufzeit > 1 Jahr: Abzinsung mit laufzeitadäquatem Durchschnittszins der letzten 7 Gj (Altersversorgung: 10 Gj), ermittelt von der Deutschen Bundesbank.

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Steuerliche Abzinsung von Rückstellungen?

    5,5 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG); nicht bei Laufzeit < 12 Monate, verzinslichen Verpflichtungen, Anzahlungen/Vorausleistungen. Sachleistungen: bis Beginn der Erfüllung.

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 249 HGB – Rückstellungen

Handelsgesetzbuch

(1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ferner sind Rückstellungen zu bilden für

1. im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 249 HGB

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Rückstellungen: Würden Sie den Klausurfall lösen?

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