Wissensfrage · Bilanzsteuerrecht

Jubiläumsrückstellung – Voraussetzungen (§ 5 Abs. 4 EStG)?

Wissensfrage zu Rückstellungen (Bilanzsteuerrecht). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Rückstellungen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Wissensfrage

    Jubiläumsrückstellung – Voraussetzungen (§ 5 Abs. 4 EStG)?

    • Dienstverhältnis ≥ 10 Jahre
    • Jubiläum setzt ≥ 15 Jahre voraus
    • schriftliche Zusage
    • Anwartschaft nach dem 31.12.1992
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    Klausurfrage · eigene Seite

    Einem Mitarbeiter, der seit sieben Jahren im Betrieb ist, wurde schriftlich eine Prämie zum 25-jährigen Dienstjubiläum zugesagt. Wie ist zum Stichtag zu verfahren?

    Handelsrechtlich ist die Jubiläumszusage eine ungewisse Verbindlichkeit → Passivierungspflicht (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB; R 5.7 Abs. 2 EStR). Steuerlich verlangt § 5 Abs. 4 EStG u. a., dass das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat; nach sieben Jahren ist die Rückstellung daher steuerlich (noch) unzulässig.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Die X-GmbH hat im November 2025 Rohstoffe zur Lieferung im Februar 2026 zum Festpreis von 50.000 € gekauft. Am 31.12.2025 beträgt der Wiederbeschaffungspreis 42.000 €. Wie ist zu bilanzieren?

    Es liegt ein schwebendes Beschaffungsgeschäft vor (R 5.7 Abs. 7 EStR); der Verpflichtungsüberschuss beträgt 8.000 €. HB: Passivierungspflicht (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB). StB: Verbot nach § 5 Abs. 4a S. 1 EStG. Eine Abschreibung scheidet aus, da die Rohstoffe am Stichtag noch nicht geliefert und aktiviert sind.

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Steuerliche Abzinsung von Rückstellungen?

    5,5 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG); nicht bei Laufzeit < 12 Monate, verzinslichen Verpflichtungen, Anzahlungen/Vorausleistungen. Sachleistungen: bis Beginn der Erfüllung.

  5. Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend; künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden.

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 5 EStG – Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden

Einkommensteuergesetz

[…]

(4) Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums dürfen nur gebildet werden, wenn das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat, das Dienstjubiläum das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzt, die Zusage schriftlich erteilt ist und soweit der Zuwendungsberechtigte seine Anwartschaft nach dem 31. Dezember 1992 erwirbt.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 5 EStG

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