Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

R 32d EStR

Gesonderter Tarif für Einkünfte aus KapitalvermögenRichtlinie der Finanzverwaltung zu § 32d EStG – Fassung 2025.

Aus dem amtlichen WortlautVerrechnung von Kapitaleinkünften (1) Verluste aus Kapitaleinkünften nach § 32d Abs. 1 EStG dürfen nicht mit positiven Erträgen aus Kapitaleinkünften nach § 32d Abs. 2 EStG verrechnet werden. Nahestehende Personen (2) Anders als bei § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG ist von…

Amtlicher Wortlaut

Verrechnung von Kapitaleinkünften

(1) Verluste aus Kapitaleinkünften nach § 32d Abs. 1 EStG dürfen nicht mit positiven Erträgen aus Kapitaleinkünften nach § 32d Abs. 2 EStG verrechnet werden.

Nahestehende Personen

(2) Anders als bei § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG ist von einem Näheverhältnis i. S. d. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b Satz 2 EStG zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter nicht schon allein deshalb auszugehen, weil der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, an der die Personengesellschaft beteiligt ist, ein Darlehen gewährt und dafür Zinszahlungen erhält.

Veranlagungsoption

(3) - nicht mehr abgedruckt -

1

Absatz 3 überholt durch BFH vom 12.12.2023 – VIII R 2/21 (BStBl II 2024 S. 350) und vom 17.07.2024 – VIII R 37/23 (BStBl II S. 745)

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

(1) ¹Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent. ²Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren ausländischen Steuern. ³Im Fall der Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Steuer nach den Sätzen 1 und 2 um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer. ⁴Die Einkommensteuer beträgt damit e – 4q 4 +k | . ⁵Dabei sind „e“ die nach den Vorschriften des § 20 ermittelten Einkünfte, „q“ die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbare ausländische Steuer und „k“ der für die…

§ 32d EStG im Volltext →

BFH-Rechtsprechung zu § 32d EStG

6 von 76 zugeordneten Entscheidungen.

Challenge

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  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Gesellschafter für eine vGA aus Anteilen im Privatvermögen das Teileinkünfteverfahren beantragen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG)?

    § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG verlangt eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mindestens 25 % (Buchst. a) oder mindestens 1 % bei beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft, die maßgeblichen unternehmerischen Einfluss vermittelt (Buchst. b). Der Antrag ist spätestens mit der ESt-Erklärung zu stellen und gilt für fünf VZ. Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG ist ein anderes Instrument.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie wird eine vGA beim Gesellschafter besteuert, der die Anteile im Privatvermögen hält?

    Typische Nachfrage: Was gilt, wenn das Einkommen der Gesellschaft wegen Festsetzungsverjährung nicht mehr um die vGA erhöht werden kann?
  3. 3
    Prüferfrage · eigene Seite

    Ihr Mandant bezieht Dividenden aus den USA, von denen dort Quellensteuer einbehalten wurde. Wie wird eine Doppelbesteuerung vermieden?

    • Die Dividenden gehören zu den Kapitalerträgen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG); Deutschland als Ansässigkeitsstaat besteuert, der Quellenstaat darf nach dem DBA eine begrenzte Quellensteuer erheben.
    • Die abkommensrechtlich zulässige Quellensteuer wird angerechnet; bei Abgeltungsteuer erfolgt die Anrechnung nach § 32d Abs. 5 EStG je Kapitalertrag, höchstens 25 %.
    • Eine über den Abkommenssatz hinaus einbehaltene Quellensteuer ist nicht anrechenbar, sondern im Quellenstaat zu erstatten.
    • Außerhalb der Abgeltungsteuer gelten § 34c Abs. 1, 6 EStG (Anrechnung mit Höchstbetrag) bzw. § 34c Abs. 2 EStG (Abzug).
    Typische Nachfrage: Was gilt, wenn die Dividenden einer GmbH zufließen?
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Wie wird die vGA beim Gesellschafter erfasst?

    Sonstiger Bezug nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (bei Zufluss); Privatvermögen: Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG) oder Option zum Teileinkünfteverfahren (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG).

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Voraussetzungen der Option nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG?

    Beteiligung ≥ 25 % (Buchst. a) oder ≥ 1 % und berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft mit maßgeblichem unternehmerischem Einfluss (Buchst. b); Antrag spätestens mit ESt-Erklärung, gilt für fünf VZ (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG).

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