H 32c (Anwendungsschreiben) EStH
Amtlicher Wortlaut
>BMF vom 04.09.2025 (BStBl I S. 1695)
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 32c EStG – Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
(1) Auf Antrag des Steuerpflichtigen wird nach Ablauf von drei Veranlagungszeiträumen (Betrachtungszeitraum) unter den Voraussetzungen des Absatzes 5 für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 eine Tarifermäßigung nach Satz 2 gewährt. Ist die Summe der tariflichen Einkommensteuer, die innerhalb des Betrachtungszeitraums auf die steuerpflichtigen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 entfällt, höher als die Summe der nach Absatz 2 ermittelten fiktiven tariflichen Einkommensteuer, die innerhalb des Betrachtungszeitraums auf die steuerpflichtigen Einkünfte…
§ 32c EStG im Volltext →BFH-Rechtsprechung zu § 32c EStG
- BFH, Urteil vom 04.02.2016, III R 12/141. Wird der Gewerbesteuermessbescheid aufgrund eines Rechtsbehelfs aufgehoben, weil der Steuerpflichtige eine selbständige Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ausübt, ist das FA nach § 174 Abs. 4 AO im Grundsatz…
- BFH, Urteil vom 12.06.2013, X R 9/12NV: Außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 EStG werden nicht nach § 32c EStG entlastet. Dies gilt auch insoweit, als ein Veräußerungsgewinn 5 Mio. € übersteigt und die Anwendung der Fünftel-Regelung (§ 34 Abs. 1 EStG)…
- BFH, Beschluss vom 11.08.2011, I B 179/101. NV: Mitunternehmerschaftliche Einkünfte der Organgesellschaft sind auch dann von der Tarifbegrenzung nach § 32c EStG 1996 ausgeschlossen, wenn Organträgerin eine Personengesellschaft ist, an der natürliche Personen…
- BFH, Beschluss vom 02.03.2011, IV B 139/091. NV: Die Frage, ob § 32c Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG in der in den Jahren 1999 und 2000 geltenden Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche