Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 32c (Anwendungsschreiben) EStH

AnwendungsschreibenHinweis der Finanzverwaltung zu § 32c EStG – Fassung 2025.

Amtlicher Wortlaut

>BMF vom 04.09.2025 (BStBl I S. 1695)

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 32c EStG – Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

(1) Auf Antrag des Steuerpflichtigen wird nach Ablauf von drei Veranlagungszeiträumen (Betrachtungszeitraum) unter den Voraussetzungen des Absatzes 5 für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 eine Tarifermäßigung nach Satz 2 gewährt. Ist die Summe der tariflichen Einkommensteuer, die innerhalb des Betrachtungszeitraums auf die steuerpflichtigen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 entfällt, höher als die Summe der nach Absatz 2 ermittelten fiktiven tariflichen Einkommensteuer, die innerhalb des Betrachtungszeitraums auf die steuerpflichtigen Einkünfte…

§ 32c EStG im Volltext →

BFH-Rechtsprechung zu § 32c EStG

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