Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 20.1 (Werbungskostenabzugsverbot nach § 20 Abs. 9) EStH

Werbungskostenabzugsverbot nach § 20 Abs. 9Hinweis der Finanzverwaltung zu § 20 EStG – Fassung 2025.

Aus dem amtlichen Wortlaut– Schuldzinsen, die nach der Veräußerung oder der Aufgabe einer wesentlichen Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 anfallen, sind ab dem VZ 2009 nicht mehr als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar (BFH vom 01.07.2014 – VIII R 53/12, BStBl II S. 975 und vom…

Amtlicher Wortlaut

– Schuldzinsen, die nach der Veräußerung oder der Aufgabe einer wesentlichen Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 anfallen, sind ab dem VZ 2009 nicht mehr als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar (>BFH vom 01.07.2014 – VIII R 53/12, BStBl II S. 975 und vom 21.10.2014 – VIII R 48/12, BStBl II 2015 S. 270).

– Das Werbungskostenabzugsverbot findet auch dann Anwendung, wenn Ausgaben, die nach dem 31.12.2008 getätigt wurden, mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die bereits vor dem 01.01.2009 zugeflossen sind (>BFH vom 02.12.2014 – VIII R 34/13, BStBl II 2015 S. 387 und vom 09.06.2015 – VIII R 12/14, BStBl II 2016 S. 199).

– Gegen das Werbungskostenabzugsverbot bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (>BFH vom 01.07.2014 – VIII R 53/12, BStBl II S. 975, vom 28.01.2015 – VIII R 13/13, BStBl II S. 393 und vom 09.06.2015 – VIII R 12/14, BStBl II 2016 S. 199).

– Das Werbungskostenabzugsverbot kommt in den Fällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 1 nicht zur Anwendung (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 2). Dies gilt auch dann, wenn von der Gesellschaft die geschuldeten Kapitalerträge nicht gezahlt werden (>BFH vom 24.10.2017 – VIII R 19/16, BStBl II 2019 S. 34).

– Zu einer Sicherheits-Kompakt-Rente >H 22.4 (Werbungskosten)

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 20 EStG – Kapitalvermögen

(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören 1. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Genossenschaften sowie an einer optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a des Körperschaftsteuergesetzes. ²Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen. ³Die Bezüge gehören nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen…

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Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 20 EStG

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BFH-Rechtsprechung zu § 20 EStG

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  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    A war von 2021 bis 2024 zu 3 % an der X-GmbH beteiligt. 2024 veräußerte er 2,5 %; die restlichen 0,5 % veräußert er im Mai 2026 mit Gewinn. Wie ist die Veräußerung 2026 zu behandeln?

    § 17 Abs. 1 S. 1 EStG verlangt eine Beteiligung von mindestens 1 % zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre. Diese Voraussetzung ist erfüllt (3 % bis 2024). § 20 Abs. 2 EStG tritt zurück (§ 20 Abs. 8 EStG); § 23 EStG ist gegenüber den hier einschlägigen Einkünften aus § 17 EStG subsidiär (§ 23 Abs. 2 EStG).

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  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    C erleidet bei der Veräußerung einer 20 %-Beteiligung (seit 2015 gehalten) einen Verlust von 50.000 €. Wie wirkt sich dieser aus?

    Das Teilabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) gilt auch im Verlustfall: 60 % von 50.000 € = 30.000 € (BFH, Urteil vom 02.09.2014, IX R 43/13). Ein Verlustausschluss nach § 17 Abs. 2 S. 6 EStG greift nicht (Beteiligung seit mehr als fünf Jahren ≥ 1 %). Dieser § 17-Verlust ist nach § 2 Abs. 3 EStG mit anderen Einkünften ausgleichsfähig; § 20 Abs. 6 EStG betrifft Kapitaleinkünfte.

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  3. 3
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wann liegt eine Beteiligung iSd § 17 EStG vor, und wie grenzen Sie zu § 20 Abs. 2 EStG ab?

    Typische Nachfrage: Wie wird eine mittelbare Beteiligung über eine zwischengeschaltete GmbH bei der 1 %-Grenze berücksichtigt?
  4. 4
    Prüferfrage · eigene Seite

    Was verstehen Sie unter Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko?

    Typische Nachfrage: Ist ein Kommanditist, dessen Stimmrechte gesellschaftsvertraglich vollständig ausgeschlossen sind, noch Mitunternehmer?
  5. 5
    Prüferfrage · eigene Seite

    Definieren Sie die verdeckte Gewinnausschüttung und nennen Sie die Prüfungsschritte.

    Typische Nachfrage: Wie wird die vGA bei einer Nutzungsüberlassung an den Gesellschafter bewertet?
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