Was verstehen Sie unter Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko?
Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen
Zum Thema Mitunternehmerschaft & Sonderbetriebsvermögen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Prüferfrage
Was verstehen Sie unter Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko?
- Mitunternehmerinitiative: Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen; mindestens Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte wie beim Kommanditisten (§ 164 HGB, § 166 HGB; BFH, Urteil vom 03.11.2015, VIII R 63/13).
- Mitunternehmerrisiko: Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven einschließlich Geschäftswert (BFH, Urteil vom 03.11.2015, VIII R 63/13).
- Beide Merkmale müssen vorliegen, können aber unterschiedlich ausgeprägt sein (Typusbegriff; BFH, Urteil vom 03.11.2015, VIII R 63/13).
- Abgrenzung: atypisch stille Gesellschaft = Mitunternehmerschaft; typisch stille Gesellschaft = § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Typische Nachfrage: Ist ein Kommanditist, dessen Stimmrechte gesellschaftsvertraglich vollständig ausgeschlossen sind, noch Mitunternehmer? - 2Klausurfrage · eigene Seite
Kommanditist B hat zur Finanzierung seiner Kommanditeinlage ein Bankdarlehen aufgenommen. Wie ist das Darlehen steuerlich zu behandeln?
Das Darlehen dient unmittelbar der Begründung der Beteiligung und ist daher negatives Sonderbetriebsvermögen II; entscheidend ist die wirtschaftliche Veranlassung (BFH, Beschluss vom 29.09.2011, IV B 55/10). Die Zinsen mindern als Sonderbetriebsausgaben den Gewinnanteil des B (2. Stufe der Gewinnermittlung). Schuldner ist B, nicht die KG.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Kommanditist K (Beteiligung 10 %) ist bei der K-KG als Prokurist angestellt und erhält ein Jahresgehalt von 50.000 €. Wie ist das Gehalt bei K steuerlich einzuordnen?
Vergütungen für eine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft sind nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbsatz 2 EStG Sondervergütungen – unabhängig von der Beteiligungshöhe und davon, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Sie gehören zu den gewerblichen Einkünften und unterliegen damit auch der Gewerbesteuer.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Wie wird der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft ermittelt?
Empfehlung: 1. Stufe: Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft ± Ergänzungsbilanzen → Gewinnverteilungsschlüssel; 2. Stufe: Sonderbilanzen (Sondervergütungen, Sonder-BE, Sonder-BA) → jeweiliger Gesellschafter. Diese Trennung ordnet die Bestandteile nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu.
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Was besagt das Korrespondenzprinzip?
Aufwand der Gesellschaft für Leistungen eines Gesellschafters wird in gleicher Höhe und zeitgleich als Sonderbetriebseinnahme erfasst (z. B. Pensionsrückstellung ↔ Aktivposten in der Sonderbilanz; BFH, Urteil vom 06.03.2014, IV R 14/11).
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 164 HGB – Geschäftsführungsbefugnis
Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführungsbefugnis ausgeschlossen; § 116 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.
§ 166 HGB – Informationsrecht der Kommanditisten
(1) Der Kommanditist kann von der Gesellschaft eine Abschrift des Jahresabschlusses (§ 242 Absatz 3) verlangen und zu dessen Überprüfung Einsicht in die zugehörigen Geschäftsunterlagen nehmen. Daneben kann er von der Gesellschaft Auskunft über die Gesellschaftsangelegenheiten verlangen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Mitgliedschaftsrechte erforderlich ist, insbesondere, wenn Grund zu der Annahme unredlicher Geschäftsführung besteht.
[…]
§ 20 EStG – Kapitalvermögen
(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
[…]
4. Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist. ²Auf Anteile des stillen Gesellschafters am Verlust des Betriebes sind § 15 Absatz 4 Satz 6 bis 8 und § 15a sinngemäß anzuwenden;
[…]
Das ganze Thema lernen
Weitere Fragen zu Mitunternehmerschaft & Sonderbetriebsvermögen
- Eine Architekten-GbR erzielt Nettoumsätze von 1.000.000 €, davon 28.000 € aus dem Handel mit Baumaterialien. Wie sind die Einkünfte der GbR …Klausurfrage
- Die vermögensverwaltende V-GmbH & Co. KG hat als einzige Komplementärin die V-GmbH. Laut Gesellschaftsvertrag ist neben der GmbH auch der …Klausurfrage
- Warum werden Sondervergütungen den gewerblichen Einkünften zugerechnet, und was besagt das Korrespondenzprinzip?Prüferfrage
- Grenzen Sie Sonderbetriebsvermögen I und II ab und nennen Sie Beispiele.Prüferfrage
- Wann färbt eine gewerbliche Tätigkeit auf eine freiberufliche Personengesellschaft ab, und wie lässt sich das vermeiden?Prüferfrage
- Welche zwei Merkmale kennzeichnen den Mitunternehmer?Wissensfrage
- Aus welchen Bestandteilen bestehen die Einkünfte eines Mitunternehmers?Wissensfrage
- Was ist Sonderbetriebsvermögen I?Wissensfrage
Mitunternehmerschaft & Sonderbetriebsvermögen: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche