Prüferfrage · Einkommensteuer

Grenzen Sie Sonderbetriebsvermögen I und II ab und nennen Sie Beispiele.

Prüferfrage zu Mitunternehmerschaft & Sonderbetriebsvermögen (Einkommensteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Mitunternehmerschaft & Sonderbetriebsvermögen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Prüferfrage

    Grenzen Sie Sonderbetriebsvermögen I und II ab und nennen Sie Beispiele.

    • SBV: Wirtschaftsgüter im Eigentum eines Mitunternehmers, die dem Betrieb der Gesellschaft oder der Beteiligung dienen (R 4.2 Abs. 2 EStR).
    • SBV I: unmittelbar dem Betrieb der Gesellschaft dienend, z. B. an die Gesellschaft vermietetes Grundstück, Darlehensforderung (R 4.2 Abs. 2 EStR).
    • SBV II: unmittelbar der Beteiligung dienend, z. B. Anteile an der Komplementär-GmbH (R 4.2 Abs. 2 EStR); negatives SBV II: wirtschaftlich durch die Beteiligung veranlasstes Darlehen zur Anteilsfinanzierung (BFH, Beschluss vom 29.09.2011, IV B 55/10).
    • Erfassung in Sonderbilanzen; Erträge und Aufwendungen sind Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben (R 4.2 Abs. 2 EStR; § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG).
    Typische Nachfrage: Was geschieht mit den stillen Reserven eines SBV-Grundstücks, wenn der Gesellschafter ausscheidet und das Grundstück behält?
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Kommanditist K (Beteiligung 10 %) ist bei der K-KG als Prokurist angestellt und erhält ein Jahresgehalt von 50.000 €. Wie ist das Gehalt bei K steuerlich einzuordnen?

    Vergütungen für eine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft sind nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbsatz 2 EStG Sondervergütungen – unabhängig von der Beteiligungshöhe und davon, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Sie gehören zu den gewerblichen Einkünften und unterliegen damit auch der Gewerbesteuer.

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine Architekten-GbR erzielt Nettoumsätze von 1.000.000 €, davon 28.000 € aus dem Handel mit Baumaterialien. Wie sind die Einkünfte der GbR einzuordnen?

    Die BFH-Bagatellgrenze verlangt, dass die gewerblichen Nettoumsätze sowohl 3 % der Gesamtnettoumsätze als auch 24.500 € nicht übersteigen (BFH, Urteil vom 27.08.2014, VIII R 41/11). Mit 2,8 % ist zwar die relative Grenze eingehalten, die absolute Grenze von 24.500 € aber überschritten. Daher färbt die gewerbliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf alle Einkünfte ab.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Wissensfrage · eigene Seite

    Wie wird der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft ermittelt?

    Empfehlung: 1. Stufe: Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft ± Ergänzungsbilanzen → Gewinnverteilungsschlüssel; 2. Stufe: Sonderbilanzen (Sondervergütungen, Sonder-BE, Sonder-BA) → jeweiliger Gesellschafter. Diese Trennung ordnet die Bestandteile nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu.

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Was besagt das Korrespondenzprinzip?

    Aufwand der Gesellschaft für Leistungen eines Gesellschafters wird in gleicher Höhe und zeitgleich als Sonderbetriebseinnahme erfasst (z. B. Pensionsrückstellung ↔ Aktivposten in der Sonderbilanz; BFH, Urteil vom 06.03.2014, IV R 14/11).

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Einkommensteuergesetz

(1) ¹Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind

[…]

2. die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft und einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. ²Der […]

Vollständiger Wortlaut von § 15 EStG

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