Wie wird der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft ermittelt?
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Zum Thema Mitunternehmerschaft & Sonderbetriebsvermögen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Wissensfrage
Wie wird der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft ermittelt?
Empfehlung: 1. Stufe: Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft ± Ergänzungsbilanzen → Gewinnverteilungsschlüssel; 2. Stufe: Sonderbilanzen (Sondervergütungen, Sonder-BE, Sonder-BA) → jeweiliger Gesellschafter. Diese Trennung ordnet die Bestandteile nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu.
- 2Klausurfrage · eigene Seite
Die vermögensverwaltende V-GmbH & Co. KG hat als einzige Komplementärin die V-GmbH. Laut Gesellschaftsvertrag ist neben der GmbH auch der Kommanditist A (natürliche Person) zur Geschäftsführung befugt. Welche Einkünfte erzielt die KG?
§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG verlangt, dass nur die Kapitalgesellschaft(en) oder Nichtgesellschafter zur Geschäftsführung befugt sind. Die Befugnis des Kommanditisten A führt zur Entprägung (R 15.8 Abs. 6 EStR). Die KG bleibt vermögensverwaltend; die Rechtsform als Handelsgesellschaft begründet keine gewerblichen Einkünfte.
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Kommanditist B hat zur Finanzierung seiner Kommanditeinlage ein Bankdarlehen aufgenommen. Wie ist das Darlehen steuerlich zu behandeln?
Das Darlehen dient unmittelbar der Begründung der Beteiligung und ist daher negatives Sonderbetriebsvermögen II; entscheidend ist die wirtschaftliche Veranlassung (BFH, Beschluss vom 29.09.2011, IV B 55/10). Die Zinsen mindern als Sonderbetriebsausgaben den Gewinnanteil des B (2. Stufe der Gewinnermittlung). Schuldner ist B, nicht die KG.
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In welchem Verfahren wird der Gewinn einer Mitunternehmerschaft festgestellt?
Einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 179 AO und § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO – Grundlagenbescheid für die ESt-Bescheide.
- 5Prüferfrage · eigene Seite
Was verstehen Sie unter Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko?
- Mitunternehmerinitiative: Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen; mindestens Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte wie beim Kommanditisten (§ 164 HGB, § 166 HGB; BFH, Urteil vom 03.11.2015, VIII R 63/13).
- Mitunternehmerrisiko: Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven einschließlich Geschäftswert (BFH, Urteil vom 03.11.2015, VIII R 63/13).
- Beide Merkmale müssen vorliegen, können aber unterschiedlich ausgeprägt sein (Typusbegriff; BFH, Urteil vom 03.11.2015, VIII R 63/13).
- Abgrenzung: atypisch stille Gesellschaft = Mitunternehmerschaft; typisch stille Gesellschaft = § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Typische Nachfrage: Ist ein Kommanditist, dessen Stimmrechte gesellschaftsvertraglich vollständig ausgeschlossen sind, noch Mitunternehmer?
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
(1) ¹Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind
[…]
2. die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft und einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. ²Der […]
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Mitunternehmerschaft & Sonderbetriebsvermögen: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche