Was ist Sonderbetriebsvermögen I?
Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen
Zum Thema Mitunternehmerschaft & Sonderbetriebsvermögen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Wissensfrage
Was ist Sonderbetriebsvermögen I?
WG im Eigentum eines Mitunternehmers, die unmittelbar dem Betrieb der Gesellschaft dienen – z. B. an die Gesellschaft vermietetes Grundstück (R 4.2 Abs. 2 EStR).
- 2Klausurfrage · eigene Seite
Die vermögensverwaltende V-GmbH & Co. KG hat als einzige Komplementärin die V-GmbH. Laut Gesellschaftsvertrag ist neben der GmbH auch der Kommanditist A (natürliche Person) zur Geschäftsführung befugt. Welche Einkünfte erzielt die KG?
§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG verlangt, dass nur die Kapitalgesellschaft(en) oder Nichtgesellschafter zur Geschäftsführung befugt sind. Die Befugnis des Kommanditisten A führt zur Entprägung (R 15.8 Abs. 6 EStR). Die KG bleibt vermögensverwaltend; die Rechtsform als Handelsgesellschaft begründet keine gewerblichen Einkünfte.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Kommanditist B hat zur Finanzierung seiner Kommanditeinlage ein Bankdarlehen aufgenommen. Wie ist das Darlehen steuerlich zu behandeln?
Das Darlehen dient unmittelbar der Begründung der Beteiligung und ist daher negatives Sonderbetriebsvermögen II; entscheidend ist die wirtschaftliche Veranlassung (BFH, Beschluss vom 29.09.2011, IV B 55/10). Die Zinsen mindern als Sonderbetriebsausgaben den Gewinnanteil des B (2. Stufe der Gewinnermittlung). Schuldner ist B, nicht die KG.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
In welchem Verfahren wird der Gewinn einer Mitunternehmerschaft festgestellt?
Einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 179 AO und § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO – Grundlagenbescheid für die ESt-Bescheide.
- 5Prüferfrage · eigene Seite
Was verstehen Sie unter Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko?
- Mitunternehmerinitiative: Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen; mindestens Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte wie beim Kommanditisten (§ 164 HGB, § 166 HGB; BFH, Urteil vom 03.11.2015, VIII R 63/13).
- Mitunternehmerrisiko: Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven einschließlich Geschäftswert (BFH, Urteil vom 03.11.2015, VIII R 63/13).
- Beide Merkmale müssen vorliegen, können aber unterschiedlich ausgeprägt sein (Typusbegriff; BFH, Urteil vom 03.11.2015, VIII R 63/13).
- Abgrenzung: atypisch stille Gesellschaft = Mitunternehmerschaft; typisch stille Gesellschaft = § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Typische Nachfrage: Ist ein Kommanditist, dessen Stimmrechte gesellschaftsvertraglich vollständig ausgeschlossen sind, noch Mitunternehmer?
Das ganze Thema lernen
Weitere Fragen zu Mitunternehmerschaft & Sonderbetriebsvermögen
- Kommanditist K (Beteiligung 10 %) ist bei der K-KG als Prokurist angestellt und erhält ein Jahresgehalt von 50.000 €. Wie ist das Gehalt bei K …Klausurfrage
- Eine Architekten-GbR erzielt Nettoumsätze von 1.000.000 €, davon 28.000 € aus dem Handel mit Baumaterialien. Wie sind die Einkünfte der GbR …Klausurfrage
- Warum werden Sondervergütungen den gewerblichen Einkünften zugerechnet, und was besagt das Korrespondenzprinzip?Prüferfrage
- Grenzen Sie Sonderbetriebsvermögen I und II ab und nennen Sie Beispiele.Prüferfrage
- Wann färbt eine gewerbliche Tätigkeit auf eine freiberufliche Personengesellschaft ab, und wie lässt sich das vermeiden?Prüferfrage
- Welche zwei Merkmale kennzeichnen den Mitunternehmer?Wissensfrage
- Aus welchen Bestandteilen bestehen die Einkünfte eines Mitunternehmers?Wissensfrage
- Was ist Sonderbetriebsvermögen II?Wissensfrage
Mitunternehmerschaft & Sonderbetriebsvermögen: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche