Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 18.3 (Veräußerung eines Teilbetriebs) EStH

Veräußerung eines TeilbetriebsHinweis der Finanzverwaltung zu § 18 EStG – Fassung 2025.

Aus dem amtlichen Wortlaut– Eine begünstigte Teilbetriebsveräußerung setzt neben der Ausübung mehrerer ihrer Art nach verschiedener Tätigkeiten auch eine organisatorische Selbständigkeit der Teilbetriebe voraus. Ist ein Arzt als Allgemeinmediziner und auf arbeitsmedizinischem Gebiet tätig, übt er zwei…

Amtlicher Wortlaut

– Eine begünstigte Teilbetriebsveräußerung setzt neben der Ausübung mehrerer ihrer Art nach verschiedener Tätigkeiten auch eine organisatorische Selbständigkeit der Teilbetriebe voraus. Ist ein Arzt als Allgemeinmediziner und auf arbeitsmedizinischem Gebiet tätig, übt er zwei verschiedene Tätigkeiten aus. Die Veräußerung eines dieser Praxisteile stellt eine tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung dar, sofern den Praxisteilen die notwendige organisatorische Selbständigkeit zukommt (>BFH vom 04.11.2004 – IV R 17/03, BStBl II 2005 S. 208).

– Eine begünstigte Teilpraxisveräußerung kann vorliegen, wenn ein Steuerberater eine Beratungspraxis veräußert, die er (neben anderen Praxen) als völlig selbständigen Betrieb erworben und bis zu ihrer Veräußerung im Wesentlichen unverändert fortgeführt hat (>BFH vom 26.06.2012 – VIII R 22/09, BStBl II S. 777).

– Eine Teilbetriebsveräußerung liegt nicht vor, bei Veräußerung der „Großtierpraxis" und Rückbehalt der „Kleintierpraxis" >BFH vom 29.10.1992 – IV R 16/91 (BStBl II 1993 S. 182)

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 18 EStG – Selbständige Arbeit

(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. ²Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten…

§ 18 EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 18 EStG

20 von 26 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.

BFH-Rechtsprechung zu § 18 EStG

6 von 180 zugeordneten Entscheidungen.

Challenge

Können Sie H 18.3 (Veräußerung eines Teilbetriebs) EStH anwenden?

Antworten Sie zuerst selbst. Decken Sie anschließend die Lösung auf und prüfen Sie Ihre Antwort.

  1. 1
    Wissensfrage · eigene Seite

    Welche Norm erstreckt das Sondervergütungsprinzip auf Freiberufler-Personengesellschaften?

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Prüfungsthemen zu dieser Norm

Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat