Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (ErbStR/ErbStH) · Fassung 2020
H E 25 (Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG) ErbStH
Zusammenrechnung nach § 14 ErbStGHinweis der Finanzverwaltung zu § 25 ErbStG – Fassung 2020.
HinweisAmtliche Quelle
Amtlicher Wortlaut
> H E 14.1 (1)
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (ErbStR/ErbStH), Fassung 2020. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 25 ErbStG –
(weggefallen)
§ 25 ErbStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 25 ErbStG
- R E 25 ErbStR – Besteuerung bei Nutzungs und RentenlastErbStH
- H E 25 (Berechnung des Ablösungsbetrags) ErbStH – Berechnung des AblösungsbetragsErbStH
- H E 25 (Berichtigung der Steuerfestsetzung) ErbStH – Berichtigung der SteuerfestsetzungErbStH
- H E 25 (Fortbestehen der Stundung bei ausgetauschtem Zuwendungsgegenstand) ErbStH – Fortbestehen der Stundung bei ausgetauschtem ZuwendungsgegenstandErbStH
- H E 25 (Verzicht auf Nießbrauchsrecht) ErbStH – Verzicht auf NießbrauchsrechtErbStH
- H E 25 (Verzicht auf Nutzungs- oder Rentenrecht) ErbStH – Verzicht auf Nutzungs- oder RentenrechtErbStH
- H E 25 (Verzicht auf Nutzungsrechte in den Fällen des § 25 ErbStG a.F. bei Steuerentstehungszeitpunkten für die Vermögenszuwendung unter Nießbrauchsvorbehalt vor dem 1.1.2009) ErbStH – Verzicht auf Nutzungsrechte in den Fällen des § 25 ErbStG a.F. bei Steuerentstehungszeitpunkten für die Vermögenszuwendung unter Nießbrauchsvorbehalt vor dem 1.1.2009ErbStH
- H E 25 (Wegfall eines Teils der Belastung bei Gesamtgläubigerschaft in Fällen der Steuerentstehung vor dem 1.1.2009) ErbStH – Wegfall eines Teils der Belastung bei Gesamtgläubigerschaft in Fällen der Steuerentstehung vor dem 1.1.2009ErbStH
BFH-Rechtsprechung zu § 25 ErbStG
6 von 9 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 06.05.2020, II R 11/191. Ein vom Schenker vorbehaltener lebenslanger Nießbrauch mindert den Erwerb des Bedachten auch dann, wenn an dem Zuwendungsgegenstand bereits ein lebenslanger Nießbrauch eines Dritten besteht. Der Nießbrauch des…
- BFH, Urteil vom 28.05.2019, II R 4/16Wird ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, mindert der Wert des Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Bedachten. Der Jahreswert des Nießbrauchrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum…
- BFH, Urteil vom 12.07.2016, II R 57/14Grundstücksschenkungen unter einer Auflage unterliegen hinsichtlich des Werts der Auflage der Grunderwerbsteuer, wenn die Auflage bei der Schenkungsteuer abziehbar ist . Unerheblich ist, ob die Auflage tatsächlich bei…
- BFH, Urteil vom 20.05.2014, II R 7/131. Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht erfüllt als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. § 25 Abs. 1 ErbStG a.F. steht dem nicht entgegen. 2. Eine…
- BFH, Urteil vom 06.05.2020, II R 12/191. NV: Ein vom Schenker vorbehaltener lebenslanger Nießbrauch mindert den Erwerb des Bedachten auch dann, wenn an dem Zuwendungsgegenstand bereits ein lebenslanger Nießbrauch eines Dritten besteht. Der Nießbrauch des…
- BFH, Beschluss vom 09.02.2017, II B 38/151. NV: Wird bei einer Grundstücksschenkung ein Nießbrauch zugunsten des Schenkers (Auflage) eingeräumt und ist der Nießbrauch bei der Schenkungsteuer abziehbar, unterliegt die Grundstücksschenkung hinsichtlich des Werts…
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