11. SenatNV

BFH, Urteil vom 01.12.2010 – XI R 39/09

Keine Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Steuerbescheid ist auch bei einem erst nachträglich erkannten Verstoß gegen das Unionsrecht nicht unter günstigeren Bedingungen als bei einer Verletzung innerstaatlichen Rechts änderbar (Anschluss an BFH-Urteile vom 23. November 2006 V R 67/05, BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436 und vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504).

Leitsatz

NV: Ein Steuerbescheid ist auch bei einem erst nachträglich erkannten Verstoß gegen das Unionsrecht nicht unter günstigeren Bedingungen als bei einer Verletzung innerstaatlichen Rechts änderbar (Anschluss an BFH-Urteile vom 23. November 2006 V R 67/05, BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436 und vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 17. September 2009, Az: 5 K 327/09 U, Urteil

Zitierte Normen

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