10. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 16.02.2022 – X R 2/21

Fälligkeitserfordernis bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben
ECLI: DE:BFH:2022:U.160222.XR2.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben setzen voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.

Leitsatz

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben setzen voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 15.10.2020 - 15 K 2604/19 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens betreffend Einkommensteuer haben die Kläger gemeinsam zu tragen, im Übrigen trägt die Kosten der Kläger allein.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 15. Oktober 2020, Az: 15 K 2604/19, Urteil

Zitierte Normen

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